Rechtsgeschichte ist ein Teil der Kulturgeschichte. Rechtsentwicklungen werden in Kunstwerken reflektiert, mitunter auch vorweggenommen. Umgekehrt vermögen juristisches Handwerk und juristische Reflexion häufig bei der Erschließung literarischer Werke Hilfestellung zu leisten. Die Abteilung „Recht in der Kunst" bietet diese Hilfestellung an. Sie enthält neben sekundärwissenschaftlichen Textsammlungen und Abhandlungen vor allem Textausgaben literarischer Werke, in deren Mittelpunkt Fragen des Rechts stehen und die mit je einem Kommentar aus literaturwissenschaftlicher Sicht und aus rechtlicher und / oder rechtshistorischer Sicht versehen werden.
Wer kennt sie nicht, die spannenden Ereignisse um E.T.A. Hoffmanns berühmtes Fräulein von Scuderi. Über die historischen Vorgänge, auf die sie zurückgehen, hat bekanntlich einst Voltaire in seinem Siècle de Louis XIV. berichtet. In der Reihe Recht in der Kunst – Kunst im Recht, die der Hagener Strafrechtler ThomasVormbaum herausgibt, kommen im Anschluss an E.T.A. Hoffmanns Werk zwei namhafte Kommentatoren zu Wort: Marion Bönnighausen als Literaturwissenschaftlerin und Heinz Müller-Dietz als Jurist.
Rechtsgeschichte ist ein Teil der Kulturgeschichte. Rechtsentwicklungen werden in Kunstwerken reflektiert, mitunter auch vorweggenommen. Umgekehrt vermögen juristisches Handwerk und juristische Reflexion häufig bei der Erschließung literarischer Werke Hilfestellung zu leisten. Die Abteilung „Recht in der Kunst" bietet diese Hilfestellung an. Sie enthält neben sekundärwissenschaftlichen Textsammlungen und Abhandlungen vor allem Textausgaben literarischer Werke, in deren Mittelpunkt Fragen des Rechts stehen und die mit je einem Kommentar aus literaturwissenschaftlicher Sicht und aus rechtlicher und / oder rechtshistorischer Sicht versehen werden.