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Strafverfolgung in Wirtschaftsstrafsachen

Strukturen und Motive
Sofort lieferbar | Lieferzeit: Sofort lieferbar I
ISBN-13:
9783110436310
Veröffentl:
2015
Seiten:
243
Autor:
Eberhard Kempf
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, ist seit 1990 Mitglied, von 1996 bis 2005 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen AnwaltVereins und ständiger Gast des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist mehrfach als Sachverständiger durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört worden. Kempf war aktiv an der Gründung des Barreau Pénal International/International Criminal Bar beteiligt, einer Vereinigung der Rechtsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Es war von 2003 bis 2005 Vizepräsident und von 2005 bis 2007 Präsident des ICB.Klaus Lüderssen, geb. 1932, ist emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Er ist Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt.

Die Strafrechtler überlassen es nicht der (kritischen) Kriminologie, nach Strukturen und Motiven von Strafgesetzgebung und Strafrechtsanwendung in Wirtschaftsstrafsachen zu suchen. Sie sehen – wofür die traditionelle Interpretation des Rechts eigentlich keine Handhabe bietet –, dass vieles Rätselhafte oder jedenfalls schwer zu Erklärende bei Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit den Beschuldigten seinen Ursprung in unreflektierten Vorverständnissen und institutionellen Dynamiken hat.
Das Hauptbeispiel ist die Flucht in die abstrakten Gefährdungstatbestände. Da sie auf das Merkmal eines eingetretenen Schadens – auch in Gestalt konkreter Gefährdungen – verzichten und die generelle Eignung eines Verhaltens, einen Schaden herbeizuführen, genügen lassen, reduziert sich die Prüfungspflicht der Justiz auf die Frage nach verletzten Pflichten. Sie kann man mühelos in einem Katalog zusammenstellen, weil es auf Folgenkalkulation nicht ankommt. Diese fordert vielmehr, dass man bei den Konkretisierungen der Definitionen das Verhältnis von Zuschreibung und Zurechnung klärt.
Die Beiträge setzen sich mit dieser Problematik sowohl grundsätzlich wie im Detail auseinander, unter besonderer Berücksichtigung von Opfermitverantwortung einerseits, Anlageberatung und exzessiver Risikoübernahme andererseits. Der Band schließt mit der Diskussion über den Vorschlag für ein Unternehmensstrafrecht.

Die Strafrechtler überlassen es nicht der (kritischen) Kriminologie, nach Strukturen und Motiven von Strafgesetzgebung und Strafrechtsanwendung in Wirtschaftsstrafsachen zu suchen. Sie sehen – wofür die traditionelle Interpretation des Rechts eigentlich keine Handhabe bietet –, dass vieles Rätselhafte oder jedenfalls schwer zu Erklärende bei Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit den Beschuldigten seinen Ursprung in unreflektierten Vorverständnissen und institutionellen Dynamiken hat.
Das Hauptbeispiel ist die Flucht in die abstrakten Gefährdungstatbestände. Da sie auf das Merkmal eines eingetretenen Schadens – auch in Gestalt konkreter Gefährdungen – verzichten und die generelle Eignung eines Verhaltens, einen Schaden herbeizuführen, genügen lassen, reduziert sich die Prüfungspflicht der Justiz auf die Frage nach verletzten Pflichten. Sie kann man mühelos in einem Katalog zusammenstellen, weil es auf Folgenkalkulation nicht ankommt. Diese fordert vielmehr, dass man bei den Konkretisierungen der Definitionen das Verhältnis von Zuschreibung und Zurechnung klärt.
Die Beiträge setzen sich mit dieser Problematik sowohl grundsätzlich wie im Detail auseinander, unter besonderer Berücksichtigung von Opfermitverantwortung einerseits, Anlageberatung und exzessiver Risikoübernahme andererseits. Der Band schließt mit der Diskussion über den Vorschlag für ein Unternehmensstrafrecht.

Die Strafrechtler überlassen es nicht der (kritischen) Kriminologie, nach Strukturen und Motiven von Strafgesetzgebung und Strafrechtsanwendung in Wirtschaftsstrafsachen zu suchen. Sie sehen – wofür die traditionelle Interpretation des Rechts eigentlich keine Handhabe bietet –, dass vieles Rätselhafte oder jedenfalls schwer zu Erklärende bei Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit den Beschuldigten seinen Ursprung in unreflektierten Vorverständnissen und institutionellen Dynamiken hat.Das Hauptbeispiel ist die Flucht in die abstrakten Gefährdungstatbestände. Da sie auf das Merkmal eines eingetretenen Schadens – auch in Gestalt konkreter Gefährdungen – verzichten und die generelle Eignung eines Verhaltens, einen Schaden herbeizuführen, genügen lassen, reduziert sich die Prüfungspflicht der Justiz auf die Frage nach verletzten Pflichten. Sie kann man mühelos in einem Katalog zusammenstellen, weil es auf Folgenkalkulation nicht ankommt. Diese fordert vielmehr, dass man bei den Konkretisierungen der Definitionen das Verhältnis von Zuschreibung und Zurechnung klärt.Die Beiträge setzen sich mit dieser Problematik sowohl grundsätzlich wie im Detail auseinander, unter besonderer Berücksichtigung von Opfermitverantwortung einerseits, Anlageberatung und exzessiver Risikoübernahme andererseits. Der Band schließt mit der Diskussion über den Vorschlag für ein Unternehmensstrafrecht.

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