Historisch-kritischer Kommentar zum BGB Allgemeiner Teil

Band I: Allgemeiner Teil §§ 1-240
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Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Genf und München; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, sowie des Rheinischen Instituts für Notarrecht.
war Lehrstuhlinhaber für Neuere Rechtsgeschichte, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Juristische Zeitgeschichte, Zivilrecht und Rechtsphilosophie in Frankfurt/Main.

ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Bucerius Law School, Hamburg.
Herausgegeben von Mathias Schmoeckel, Joachim Rückert und Reinhard Zimmermann Band I: Allgemeiner Teil

1-240 Redaktion: Mathias Schmoeckel Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen deutlich entfernt. Dennoch steht es in einem intensiven Traditionszusammenhang zum Gesetz von 1896. Der "Historisch-kritische Kommentar zum BGB" macht diesen Zusammenhang sichtbar. Er erfüllt damit eine wesentliche Aufgabe in einer Zeit, in der das alte Ideal nationaler Kodifikationen vor den Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung verblasst ist. Was charakterisiert das deutsche Zivilrecht, wie sind seine Strukturen entstanden, wodurch wurden sie geprägt und wie haben sie sich bewährt? Auf welchen Wertungen beruhen die Lösungen von gestern, heute und vermutlich morgen? Welche kulturellen, ökonomischen und sozialen Faktoren haben die Rechtsauffassungen geprägt? Alle diese Fragen lassen sich nur historisch beantworten. Auf diesen Fundament wird vergleichend weitergedacht, bilanziert und gewertet. Der Kommentar nennt sich deswegen auch kritisch. Das BGB wird also nicht als Summe von Dogmen, sondern als eine unter vielen möglichen Entscheidungen begriffen. Der historisch-kritische Zugriff erschließt den Zugang zum reichen Erfahrungsschatz aus über 100 Jahren Umgang mit diesem Gesetz. Er verarbeitet die Ergebnisse juristischer Dogmengeschichte und stellt die juristischen Probleme in ihren realen Kontext. Er bietet damit erstmals in dieser Intensität historische Rechtsvergleichung bis an die Schwelle der Gegenwart. Insgesamt werden sechs Bände erscheinen: je einer für den Allgemeinen Teil, das Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie zwei Bände zum Schuldrecht.

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