Parlamentssuprematie und Rule of Law

Britische Verfassungsreformen im Spannungsfeld von Westminster Parliament, Common-Law-Gerichten und europäischen Einflüssen
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ist Professor für Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Münster und nebenamtlich Vorsitzender des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz.
Die überkommene britische Verfassungsordnung ist insbesondere seit 1997/98 Gegenstand weitreichender Reformen, die die Verfassung in ihrem Kern berühren. Gernot Sydow arbeitet übergreifende Strukturprinzipien dieses Verfassungsreformprozesses heraus und konstatiert eine allmähliche Ablösung der überkommenen politischen Verfassungsordnung durch eine rechtsnormative Verfassung. Er rekonstruiert die gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen in Großbritannien als Summe nicht ausgetragener Souveränitäts- und Legitimitätskonflikte: zwischen Westminster Parliament und Common-Law-Gerichten, zwischen Parlamentsgesetzen und common law, zwischen Parlamentssuprematie und rule of law, zwischen nationaler Souveränität und europäischer Integration. Der Autor stellt die These auf, daß die britischen Verfassungsreformen eine gewisse Annäherung an kontinentaleuropäische Verfassungstraditionen bewirken, daß sie aber nicht primär europäische Einflüsse verarbeiten. Soweit europäische Einflüsse zu konstatieren sind, wirken sie als Katalysatoren, die den britischen Verfassungsreformprozeß beschleunigen. Zentrale Verfassungsreformen müssen aber aus dem common law und der historisch gewachsenen britischen Verfassungsordnung selber erklärt werden.

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