Historisch-kritischer Kommentar zum BGB Schuldrecht (SchuldR): Allgemeiner Teil, 2 Bde.

Paragraphen 241-304; Paragraphen 305-432
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Prof. Mathias Schmoeckel lehrt Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Universität Bonn.Joachim Rückert ist Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main.
Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB entwickelt, steht gleichzeitig aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung kann und muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören die nationalen Kodifikationen und die sich darum herumrankende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Doch müssen diese nationalen Rechtsstrukturen ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragt werden. Der vorliegende Doppelband des Historisch-kritischen Kommentars widmet sich dieser Aufgabe für den Allgemeinen Teil des Schuldrechts.

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