Globalisierung und Entstaatlichung des Rechts. Teilbd.2

Teilband 2: Nichtstaatliches Privatrecht: Geltung und Genese. Nichtstaatliches Privatrecht: Geltung und Genese
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Geboren 1943; Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg und Freiburg/Br.; 1970 Promotion; 1977 Habilitation; 1995-2011 Professor in Freiburg/Br. und Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht; 2002-04 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.(1944-2014) Studium der Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft; 1972 LL.M. (Harvard); 1974 Promotion zum Dr. iur.; 1977 Promotion zum Dr. rer. pol.; 1982 Habilitation; 1984-93 Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Hannover; seit 1993 Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und internationales Zivil- und Wirtschaftsrecht und Institutionenökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2010 Ehrendoktorwürde der Universität St. Gallen.ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Professor an der Bucerius Law School, Hamburg.
Zu den großen und aktuellen Herausforderungen an die Rechtswissenschaft gehört die "Entstaatlichung des Rechts": Neben staatliche treten in zunehmendem Maße private Normsetzer. Betroffen sind davon klassische Rechtsbereiche wie das Vertragsrecht oder das Gesellschaftsrecht ebenso wie neuere oder neueste Rechtsmaterien (Sportrecht, Internetrecht). Vielfach treten private Normsetzer auf, wenn es um internationale Regelungsprobleme geht. Denn derartige Regelungsprobleme überfordern den nationalstaatlichen Gesetzgeber. Gleichzeitig ist Staatlichkeit im supranationalen Bereich vielfach zu wenig ausgeprägt, um als Basis für traditionelle Normsetzung zu dienen. Private Normsetzung leistet in diesem Regelungsvakuum einen Beitrag zur Globalisierung des Rechts. Gleichzeitig erscheint sie aber auch als besonders problematisch. So stellt sich etwa die Frage der Legitimation. Im Übrigen ist privat gesetztes Recht jenseits des Nationalstaats auch nicht in die herkömmlichen systematischen und dogmatischen Strukturen des Rechts eingefügt. Und es kann die herkömmliche Konzeption von Privatrecht in Frage stellen. Damit stellt sich etwa auch die Frage, inwieweit unser privatrechtliches Denken - bewusst oder unbewusst - auf den Staat bezogen ist. Der vorliegende Band behandelt die damit angedeuteten Probleme, die Gegenstand der gemeinsamen Tagung der Fachgruppen für Grundlagenforschung, Zivilrechtsvergleichung sowie vergleichendes Handels- und Wirtschaftsrecht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Halle im September 2007 waren.

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