Verjährung im Strafrecht

Zu den theoretischen, historischen und dogmatischen Grundlagen des Verhältnisses von Bestrafung und Zeit in §§ 78 ff. StGB
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237x166x43 mm
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Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Bochum und Münster; 2006 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FernUniversität in Hagen; 2010-13 Forschungsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft; 2014 Habilitation; Vertretungen in Hagen und Passau; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsrecht und Strafrechtsgeschichte an der Universität Passau. .
Anders als die Diskussion um die Begründung der staatlichen Strafe, der nahezu jedes aktuelle Lehrbuch des Strafrechts einen eigenen Abschnitt widmet, wurde die Diskussion um das zeitlich bedingte Ende dieser Sanktion bisher nur selten geführt. Im Institut der Verjährung trifft das Phänomen des Rechts auf dasjenige der Zeit. Martin Asholt diskutiert und analysiert die historische und strafrechtstheoretische Seite des Aufeinandertreffens der beiden Phänomene eingehend und entwickelt daraus das Konzept des Erlöschens der "Unrechtsrelevanz" in der Zeit. Auf dieser theoretischen Grundlage werden die einzelnen Ausprägungen des Verjährungsrechts (Fristen, Unterbrechung, Ruhen etc.) näher untersucht. Hinzu kommt eine eingehende Analyse der geltenden Verjährungsdogmatik, womit die Interpretation des geltenden Rechts auf eine festere Grundlage gestellt wird.

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