Alternde Gesellschaften im Recht

Japanisch-deutsches Symposium in Tübingen vom 3. bis 4. September 2012
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ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.
ist Professor für Zivilrecht an der Universität Waseda (Tokyo).

Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Berlin und Ann Arbor; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen; Leiter des Tuebingen Center for International Economic Law.
Recht ordnet und steuert gesellschaftliche Gegebenheiten und Prozesse. Es muss sich der einschneidenden Umschichtung in der Altersstruktur stellen, die sich im 21. Jahrhundert in vielen entwickelten Staaten beobachten lässt. Die Umschichtung wirft demokratietheoretische Partizipations- und verteilungspolitische Gerechtigkeitsfragen auf, zwingt zur Beschäftigung mit zivilrechtlichen Schutz- und strafrechtlichen Sanktionsmechanismen, legt schließlich auch die Frage nach gesellschaftlicher Öffnung für Einwanderung nahe. Dieser - weitgespannten - Thematik nähern sich die Beiträge mit einer spezifischen Fragestellung: Inwieweit zwingen "alternde Gesellschaften" zu einer Revision und Fortschreibung der rechts-kulturellen Muster und Anschauungen, die hinter dem Ordnungsanspruch geltender Regelungen mit demographischer Relevanz stehen und diese normativ prägen?

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