Geldmarktsteuerung und Krisenprävention

Die staatliche Leitung der Reichsbank nach dem Bankgesetz vom 14. März 1875
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Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn; Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Rechtsanwaltskanzlei; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Rheinischen Institut für Notarrecht der Universität Bonn; seit 2015 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.
Die Reichsbank wurde durch das Bankgesetz von 1875 als erste gesamtdeutsche Zentralbank mit privaten Anteilseignern und gleichzeitig unter oberster Leitung des Reichskanzlers gegründet. Die Mitarbeiter der Bank waren Beamte und unterlagen staatlichen Weisungen. Warum behielt der Staat sich die wesentlichen Entscheidungen bei der Banknotenausgabe vor? Christopher Scholz untersucht die Geschichte der Zentralbanken Englands, Frankreichs und Österreichs sowie einzelstaatlicher deutscher Notenbanken, insbesondere der preußischen. Er zeigt, dass eine staatliche Leitung der Zentralbank keineswegs selbstverständlich war. Dies unterstreicht er zudem durch die Darstellung der wirtschaftswissenschaftlichen Dogmengeschichte. Vor diesem Hintergrund arbeitet der Autor die Gründe für die staatliche Leitung der Reichsbank anhand einer quellengestützten Betrachtung des Gesetzgebungsverfahren heraus.

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