Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im internationalen Erbrecht

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Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung 2014) und Promotion (2017) an der Universität Passau; Rechtsreferendariat in München und Toronto (Zweites Staatsexamen 2018); seit 2019 Akademische Rätin a.Z. und Habilitandin am Institut für Internationales Recht, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Ludwig-Maximilians-Universität München.
Unter welchen Voraussetzungen und durch wen kann bei einem internationalen Erbfall das Streitbeilegungsorgan privatautonom bestimmt werden? Christiane von Bary untersucht den Abschluss von Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen und berücksichtigt aufgrund der erbrechtlichen Besonderheiten auch einseitige Zuständigkeitsbestimmungen und Schiedsanordnungen. Sie analysiert die im Wortlaut sehr offene Regelung der Europäischen Erbrechtsverordnung zu Gerichtsstandsvereinbarungen und ordnet diese dabei in das System der Verordnung und des europäischen internationalen Zivilverfahrensrechts ein. Zudem werden die sich bei grenzüberschreitenden erbrechtlichen Schiedsverfahren stellenden Fragen des anwendbaren Rechts und der Vollstreckbarkeit unter Ausgleich des unterschiedlichen Stellenwerts der Privatautonomie im Schieds- und Erbrecht einer Lösung zugeführt. Nicht zuletzt vergleicht die Autorin Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, zeigt bestehende Wertungswidersprüche auf und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung.

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