Datenschutzaufsicht im europäischen Verbund

Unabhängigkeit, Effektivität, Rechtsschutz und Legitimation
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Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft in Augsburg und Chapel Hill, North Carolina; 2014 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg; seit 2019 Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München; 2020 Promotion.
Datenflüsse kennen keine territorialen Grenzen. Vor diesem Hintergrund setzt sich Cornelia Kibler mit den völker-, unions- und grundrechtlich garantierten Datenschutzaufsichtsbehörden und deren Einbindung in einen europäischen Aufsichtsverbund auseinander. Sie zeigt, dass unabhängige Aufsichtsbehörden Grundvoraussetzung für effektiven Datenschutz sind. Die Datenschutzaufsichtsbehörden können ihren Schutzauftrag jedoch nicht isoliert erfüllen, sondern sind auf eine enge Zusammenarbeit im Unionsraum angewiesen. Der Unionsgesetzgeber hat mit der Datenschutzreform 2016 die bereits bekannten Verwaltungsverbundstrukturen datenschutzspezifisch modifiziert und weiterentwickelt. Cornelia Kibler weist anhand einer Analyse der Akteure und Interaktionsformen nach, dass es sich bei dem Datenschutzaufsichtsverbund um eine neue Form des europäischen Verwaltungsverbunds handelt, in dessen Zentrum die unabhängigen und effektiven Aufsichtsbehörden stehen. Angesichts der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht, welche sich auch im Verbund manifestiert, stellen Rechtsschutz und Legitimation große, doch lösbare Herausforderungen dar.

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