Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 13. Aufl., 25 Bde. Schuldrecht: §§ 311, 311a-c, 313, 314

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Bandredaktorin ist Prof. Dr. Beate Gsell; bearbeitet von Prof. Dr. Peter Gröschler, Prof. Dr. Beate Gsell, Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Dr. Jörg Mayer und Prof. Dr. Arndt Teichmann.
Band 5/1a des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der

311, 311a-c, 313 und 314 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die

311, 311a-c (Begründung von Verträgen, Schuldverhältnissen) sowie die

313, 314 (Anpassung und Beendigung von Verträgen).
Band 5/1a des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der
311, 311a-c, 313 und 314 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die
311, 311a-c (Begründung von Verträgen, Schuldverhältnissen) sowie die
313, 314 (Anpassung und Beendigung von Verträgen).

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