Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 13. Aufl., 25 Bde. Schuldrecht (SchuldR) 5: Par. 481 - 534 BGB

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Bandredaktor ist Herr Prof. Dr. Hans-Werner Eckert; barbeitet von Prof. Dr. Hans-Werner Eckert und Prof. Dr. Achim Seifert.
Band 7 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der

481-534 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die

481-487 (Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge),

488-512 (Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher) sowie die

516-534 (Schenkung).
Band 7 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der Paragraphen 481-534 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die Paragraphen 481-487 (Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge), Paragraphen 488-512 (Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher) sowie die Paragraphen 516-534 (Schenkung).

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