Konzernarbeitsrecht

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1707 g
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244x171x53 mm
Beschreibung:

Dr. Gerlind Wisskirchen ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin, in der Sozietät CMS Hasche Sigle, die 2003 und 2005 zur Arbeitsrechtskanzlei des Jahres gewählt wurde (Juve). Sie berät deutsche und multinationale Unternehmen auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben der Beratung in den Bereichen Umstrukturierung und Personalmaßnahmen stehen betriebsverfassungsrechtliche und tarifliche Fragen im Vordergrund. Ein Aspekt der Beratung ist dabei immer wieder auch die Frage, wie mit leistungsschwachen Mitarbeitern im Unternehmen umgegangen wird. Sie hält regelmäßig Vorträge zum Thema 'Low Performance.
Zum WerkDie Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in Konzernen wird durch eine immer differenziertere Rechtsprechung zu Betriebsübergängen und Umstrukturierungen ständig schwieriger. Auch bei der Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen nehmen die rechtlichen Probleme zu. Hier gibt das Werk eine umfassende Hilfestellung.In den zwei Teilen des Werkes werden zunächst die Rechtsfragen in nationalen Konzernen, dann die in grenzüberschreitenden Konzernen dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei jeweils auf der Darstellung der Folgen von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen sowie bei kollektivrechtlichen Regelungen und der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen.Schließlich wird noch eine Reihe typischer Konzernsachverhalte vorgestellt.Vorteile auf einen Blick Behandlung nationaler und grenzüberschreitender Konzerne Autoren aus anwaltlicher Beratung und betrieblicher Praxis Berücksichtigung von Sozial- und SteuerrechtZu den AutorenDie Herausgeber und etwa 30 Autoren aus anwaltlicher Praxis und international tätigen Unternehmen sind alle in der Beratung und Umsetzung konzernbezogener arbeitsrechtlicher Sachverhalte erfahren.ZielgruppeFür Anwälte, die vornehmlich im Arbeits- und/oder Gesellschaftsrecht beraten, Personalabteilungen/Geschäftsführer/Vorstände/Gesellschafter größerer Unternehmen, die für nationale oder internationale Konzerne tätig sind sowie für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und Gerichte.

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