Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Kommentar

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Zum WerkKommentiert wird das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel gefährlicher als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert, und doch wissenschaftlich fundiert. Dahinter stehen mehr als 25 Jahre Erfahrung mit dem Recht des Fremdpersonaleinsatzes.Vorteile auf einen Blick- Erläuterung der Abgrenzung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen 611a BGB - ohne die Möglichkeit der Vorratserlaubnis sind diese Fragen noch wichtiger als bisher- Ermittlung der Höchstüberlassungsdauer im Einzelfall mit der Anrechnung von Unterbrechungszeiten- Gleichbehandlungsgebot mit und ohne Tarifregelung- Umsetzung der neuen Offenlegungspflichten für legale ÜberlassungZur NeuauflageDie AÜG-Reform von 2017 hat den Fremdpersonaleinsatz erheblich riskanter und schwieriger gemacht. Es gibt wieder eine Höchstüberlassungsdauer, die aber ganz unterschiedlich ausfallen kann. Wird sie überschritten, droht das fingierte Arbeitsverhältnis und mit ihm das Strafrecht. Die Absicherung zweifelhafter Werkverträge durch eine Vorratserlaubnis gibt es nicht mehr. Fehler können hier katastrophale Folgen haben. Die Abgrenzung ist durch die Reform nicht einfacher geworden. Der Kommentar behandelt diesen Bereich sehr ausführlich. Die anderen neuen Fragen wie das Verbot der Streikbrecherarbeit, des Kettenverleihs und der veränderten Anforderungen an die Gleichbehandlung und an die Offenlegung werden ebenfalls gründlich behandelt. Der Kommentar bezieht überall die neuen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ein. Das ist für die Praxis wichtig, denn die Ermittlungsbehörden handeln danach.Die 5. Auflage ist eine grundlegende Überarbeitung und in vielen Teilen ganz neu. Alle Autorinnen und Autoren haben langjährige Erfahrung mit dem Rechtsgebiet.ZielgruppeFür Rechtsanwältinnen und -anwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen, Betriebsratsmitglieder, Verbandsjuristinnen und -juristen und Arbeitsrichterinnen und -richter.

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