Versammlungsgesetz (VersammlG), Kommentar

Die Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder
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Bereits angekündigt u.d.T.: Versammlungsgesetz. Versammlungsrecht des Bundes und der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Zum WerkNach Art. 8 Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.Das Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen einschließlich Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Uniformverbot und das Verbot politischer Kennzeichen.Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes weggefallen. Die Länder dürfen eigene Versammlungsgesetze erlassen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort.Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin Versammlungsgesetze erlassen. Das Werk beinhaltet eine präzise und praxisgerechte Kommentierung des Versammlungsgesetzes des Bundes und paralleler Vorschriften in den Versammlungsgesetzen Bayerns, Niedersachsens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins und Berlins.Vorteile auf einen Blick- Einführung zum Versammlungsrecht in Bund und Ländern sowie zum Rechtsschutz- schneller Zugriff auf die gewünschten Informationen- Praxisnähe durch die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der OberverwaltungsgerichteZielgruppeFür Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Sicherheitsbehörden und in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwälte.

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