Handbuch der Vermögensverwaltung

in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein
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244x174x49 mm
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Zum WerkDas Handbuch stellt das "Recht der Vermögensverwaltung" umfassend dar und behandelt alle zivil- und aufsichtsrechtlichen Aspekte.Die Pflichten des Vermögensverwalters sind mannigfaltig. Sowohl im Rahmen der Vertragsanbahnung als auch während der eigentlichen Verwaltung treffen den Vermögensverwalter zahlreiche Aufklärungs-, Beratungs-, Hinweis- und Rechenschaftspflichten. Zivilrechtlich handelt es sich bei Vermögensverwaltung je nach Rechtsordnung um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung, einen Bevollmächtigungsvertrag oder einen Auftrag. Aufsichtsrechtlich ist die Vermögensverwaltung in allen einbezogenen Rechtsordnungen erfasst, wobei die Einordnung und der Umfang der Pflichten stark differieren. Durch die anstehende Umsetzung der MiFID II werden die Pflichten des Vermögensverwalters in Deutschland, Österreich und Liechtenstein in erheblichem Umfang erweitert. Einbezogen wird auch die Reform des Aufsichtsrechts in der Schweiz. Das Handbuch enthält zudem umfassende Ausführungen zur Anlage von Stiftungsvermögen und zu steuerlichen Fragen bei der Vermögensverwaltung.Vorteile auf einen Blick- alle aktuellen Reformvorhaben (insbesondere MiFiD II) werdenumfassend berücksichtigt- von Kennern der Praxis verfasst- Darstellung der Rechtslage in allen deutschsprachigen Rechtsordnungen (Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein)Zur NeuauflageDie Vermögensverwaltung hat seit Ende 2011 zahlreiche Änderungen erfahren. Neben zunehmend zahlreichen Urteilen der Rechtsprechung sind auch der Gesetzgeber und besonders die Aufsichtsbehörden nicht untätig geblieben.In der 2. Auflage wird das Konzept wesentlich erweitert durch die Erstreckung auf alle deutschsprachigen Länder (Österreich, Schweiz und Liechtenstein), da das Thema Vermögensverwaltung gerade in diesen Ländern eine herausragende Rolle spielt.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Banken, freie Vermögensverwalter und Finanzdienstleister, Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer.

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