OWiG, Ordnungswidrigkeitengesetz, Kommentar

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Bis zur 2. Auflage erschienen u.d.T.: Bohnert, OWiG. Kommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Zum WerkDie Konzeption dieses Kommentars orientiert sich an dem wachsenden Bedürfnis nach besonders schneller und pragmatischer Hilfestellung im Arbeitsalltag.
Vorteile auf einen Blick
- Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit: Konzentration auf alltäglich auftauchende Probleme, Lösungsvorschläge, die sich an der herrschenden Rechtsprechung orientieren, bei nicht gefestigter Judikatur aber auch eigene Argumentationshilfen liefern
- Hervorragende Verständlichkeit und Lesbarkeit: Zitate überwiegend aus leicht zugänglichen Quellen, Fundstellen als Fußnoten, um den Lesefluss nicht zu behindern
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage bringt die Kommentierung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand Anfang 2016.
Die Neuauflage verarbeitet insgesamt 6 Novellierungen des OWiG, so u.a.
- das 8. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26.6.2013 mit wichtigen Modifikationen des
30 OWiG. So wurden in dessen Absatz 2 die Höchstsätze der Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen erheblich angehoben; ferner ist mit der Einfügung des neuen Absatzes 2a eine Rechtsgrundlage für die Festsetzung einer Geldbuße gegen Rechtsnachfolger geschaffen worden. Folgeänderungen haben sich für
130 OWiG ergeben.
- Änderungen des
107 OWiG zu den Gebühren und Auslagen durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts.
- das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten mit Anpassungen der

46 und 110d OWiG sowie zuletzt
- eine redaktionelle Anpassung des
131 durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz vom 13.5.2015
Umfassend ausgewertet wurden die aktuelle Rechtsprechung und neue Literatur bis Anfang 2016.
Zu den Autoren
Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm erläutern das OWiG auf der Grundlage langjähriger richterlicher Praxis und sind mit zahlreichen Veröffentlichungen zu den Bereichen des Verkehrsrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts als anerkannte Experten ausgewiesen.
Zielgruppe
Für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.

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