Kaiserliche Gerichtsprivilegien

Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich
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ISBN-13:
9783412528577
Veröffentl:
2023
Einband:
gebunden
Erscheinungsdatum:
12.06.2023
Seiten:
442
Autor:
Ulrich Eisenhardt
Gewicht:
848 g
Format:
230x162x35 mm
Serie:
Band 078, Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Ulrich Eisenhardt ist emeritierter Professor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Fernuniversität Hagen.Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.Ignacio Czeguhn ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische sowie Vergleichende Rechtsgeschichte an der FU Berlin.Anja Amend-Traut ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.Prof. em. Dr. Wolfgang Sellert war von 1977 bis 2002 ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht sowie für Deutsche Rechtsgeschichte an der Georg-August-Universität Göttingen.
Über die Bedeutung der Gerichtsprivilegien in der Rechtssprechung des Alten Reiches
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte.
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.

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