Verfassung und Strafe.

Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens.
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Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Strafe und Strafrechtsbegrenzung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die staatliche Strafgewalt - Kriterien für das Vorliegen von Strafe - 2. Kapitel: Staatliches Strafen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Anforderungen der EMRK an die staatliche Strafgewalt - Richtpunkte für die Auslegung der strafrechtlichen Konventionsgarantien - Kriterien für das Vorliegen von Strafe - Abgrenzung von anderen Sanktionsformen - Fazit: Offener Strafbegriff - 3. Kapitel: Konkurrierende Modelle der Strafrechtsbegrenzung: Zum Verhältnis von Verfassungsrecht und Strafrecht in der Wissenschaft - Modelle der Strafrechtsbegrenzung in der Strafrechtslehre - 4. Kapitel: Strafe im Verfassungsstaat: Stellung des Strafrechts im demokratischen Verfassungsstaat - Eigenart staatlichen Strafens - Abgrenzung von anderen staatlichen Eingriffsmaßnahmen - 5. Kapitel: Verfassungsrechtliche Grenzen staatlichen Strafens: Reichweite der spezifisch strafrechtlichen Verfassungsgarantien - Abwehrrechtliche Grundrechtsprüfung und verfassungsrechtliche Strafgarantien - Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die (strafbewehrte) Verhaltensnorm - Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Sanktionsnorm - Zusammenfassender Ausblick: Staatliches Strafen zwischen Schutzauftrag und Freiheitssicherung - Literaturverzeichnis - Sachregister
Die bisherigen Straf- und Sanktionstheorien haben das Verhältnis von Strafrecht und Kontrolle des Mißbrauchs des Strafrechts und der Strafgewalt selten an zentraler Stelle thematisiert. Meist erscheinen die rechtsstaatlichen Beschränkungen lediglich als eine zusätzliche Restriktion staatlichen Strafens, nicht aber als zentrales Element des Gesamtsystems. Das Strafrechtssystem moderner Prägung ist jedoch untrennbar mit spezifischen rechtsstaatlichen Garantien verbunden, die geradezu als Inbegriff der Bindung staatlicher Macht in Erscheinung treten. Die im Verfassungsstaat maßgebenden Begrenzungen des Strafrechts und des Strafgesetzgebers sind die der Verfassung. Das Grundgesetz weist ein System ausdifferenzierter Garantien auf, die speziell auf die Bindung der staatlichen Strafgewalt ausgerichtet sind. Diese unterliegt zugleich der Grundrechtsbindung, in deren Rahmen auch die allgemeinen rechtsstaatlichen Garantien Berücksichtigung finden müssen. Beide Regime wirken auf das Strafrecht ein und ziehen ihm verbindliche Grenzen. Die Studie gilt diesem verfassungsrechtlichen System der Strafrechtsbegrenzung. Sie richtet sich auf das Gesamtgefüge jener verfassungsrechtlichen Begrenzungsmechanismen, die für das Strafrecht von Bedeutung sind.

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