Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Lizenzversagungsgrundes § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG.

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Inhaltsübersicht: A. Problemstellung: Einführung - Die Deutsche Post AG: Das Unternehmen - B. Verfassungsrechtliche Grundlagen privater und öffentlicher Wirtschaftstätigkeit: Konzeption des Grundgesetzes - Grundrechtsfähigkeit der Unternehmen - Determinanten und Destination privater und öffentlicher Wirtschaftstätigkeit - Monopole - Privatisierungsmodelle und -motive - C. Entwicklungen auf dem Postsektor: Historische Anfänge der Post - Postreform I (1989) - Postreform II (1994) - Postreform III (1998) - D. Charakter der Lizenz nach

5ff. PostG: Allgemeines - Präventivverbot mit Erlaubnisvorbehalt - Bezeichnung als "Lizenz" - Art der Erlaubnis - E. Verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstäbe - F. Vereinbarkeit des
6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit Art. 12 Abs. 1 GG: Allgemeines - Schutzbereich - Eingriff - Rechtfertigung - Exkurs: Europarechtliche Würdigung des Lizenzversagungsgrundes
6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG: Allgemeines - Die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages - Die Anwendbarkeit der Vorschriften des EG-Vertrages im Rahmen der Gründung und Situierung der Deutsche Post AG - Der Lizenzversagungsgrund des
6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 86 Abs. 1, 87 Abs. 1 EGV - Die Vereinbarkeit des Lizenzversagungsgrundes des
6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG mit dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Art. 98 Satz 2, 4 Abs. 1, 86 Abs. 1 EGV) - G. Vereinbarkeit des Lizenzversagungsgrundes
6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG mit Art. 9 Abs. 3 GG - H. Vereinbarkeit der Norm mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG): Allgemeines - Der Bestimmtheitsgrundsatz - Auslegung der unbestimmten Tatbestandsmerkmale des Lizenzversagungsgrundes
6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG - I. Vereinbarkeit des
6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG: Allgemeines - Dogmatische Entwicklung - Gleichheitsrelevanz - Vergleichbarkeit der Gruppen - Rechtfertigung der Differen
Das am 1. 1. 1998 in Kraft getretene Postgesetz weist mit dem Lizenzversagungsgrund des6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG eine wirtschaftsverwaltungsrechtliche Atypischkeit auf. Die Vereinbarkeit dieser Norm mit der Verfassung wurde daher bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und auch nach ihrem Inkrafttreten vielfach in Frage gestellt. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.

Eine europarechtliche Würdigung der Vorschrift erfolgt darüber hinaus im Rahmen eines Exkurses. Zunächst wird die Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG diskutiert. Einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit der Norm. Der abschließende Teil der Arbeit ist der gleichheitsrechtlichen Würdigung der Regelung gewidmet. Die Betrachtung führt zu dem Ergebnis, daß die Vorschrift des Lizenzversagungsgrundes6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.

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