Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts

Gebietet Art. 9 Abs. 3 GG die zwingende Wirkung von Tarifverträgen (§ 4 Abs. 1 und 3 TVG) und den Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 BetrVG)?
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Beschreibung:

Das deutsche Tarifvertragsrecht mit der zwingenden Wirkung der Tarifverträge und ihrem Vorrang vor Betriebsvereinbarungen steht seit Jahren in der Kritik. In ihm wird eine Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit gesehen. Christian Burkiczak skizziert die Diskussion in der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft sowie der Politik und untersucht, ob das Grundgesetz, namentlich die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, einer entsprechenden Deregulierung des Tarifvertragsrechts entgegensteht. Er verneint diese Frage. Im Verlauf der Untersuchung rekonstruiert der Autor die dogmatischen Strukturen der Koalitionsfreiheit und leistet einen Beitrag zur bislang wenig geklärten Abgrenzung von Grundrechtseingriff und -ausgestaltung sowie zur Schrankendogmatik dieses Grundrechts. Sodann stellt der Verfasser die herrschende Deutung des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich in Frage und kommt auf der Grundlage einer grammatischen, historischen und genetischen Auslegung zu dem Ergebnis, daß die Betätigungsfreiheit der Koalitionen und damit auch die Tarifautonomie ihren grundrechtlichen Schutz nicht in Art. 9 Abs. 3 GG, sondern in Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG finden.
Einführung - 1. Kapitel: Historische Grundlagen: Ein Überblick - 2. Kapitel: Das einfache Tarifvertragsrecht im Überblick - 3. Kapitel: Die Wahrnehmung der Tarifvertragsfreiheit in der Praxis: Die Situation der Tarifvertragsparteien - Die andauernde Massenarbeitslosigkeit - Rechtstatsächlicher Befund zum Tarifvertragswesen - Konfliktfälle in der Praxis - 4. Kapitel: Die Diskussion über das Tarifvertragssystem: Die Kritik insbesondere aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht - Die Diskussion in der Rechtswissenschaft - Die (rechts)politische Diskussion - 5. Kapitel: Das Bundesverfassungsgericht und Art. 9 Abs. 3 GG - 6. Kapitel: Zur Frage des verfassungsrechtlichen Schutzes von Par. 4 Abs. 1 und 3 TVG und Par. 77 Abs. 3 BetrVG: Zur Grundrechtsträgerschaft bei Art. 9 Abs. 3 GG - Schutz der zwingenden Wirkung und des Tarifvorrangs durch Art. 9 Abs. 3 GG? - Sozialstaatsprinzip - Ergebnis - 7. Kapitel: Die zwingende Wirkung und der Vorrang abgeschlossener Tarifverträge als Gegenstand verfassungsrechtlichen Schutzes: Einschlägigkeit des Abwehrrechts aus Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG und Vorliegen eines Eingriffs - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung - Ergebnis - 8. Kapitel: Der grundrechtliche Schutz der Tarifautonomie: Vorbemerkung - Diskussionsstand - Schutz der Betätigungsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG? - Der grundrechtliche Standort der Tarifautonomie - Exkurs: Der grundrechtliche Standort sonstiger Koalitionsbetätigungen - Ergebnis - Schlußbemerkungen - Zusammenfassung in Thesen - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
Das deutsche Tarifvertragsrecht mit der zwingenden Wirkung der Tarifverträge und ihrem Vorrang vor Betriebsvereinbarungen steht seit Jahren in der Kritik. In ihm wird eine Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit gesehen. Christian Burkiczak skizziert die Diskussion in der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft sowie der Politik und untersucht, ob das Grundgesetz, namentlich die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, einer entsprechenden Deregulierung des Tarifvertragsrechts entgegensteht. Er verneint diese Frage. Im Verlauf der Untersuchung rekonstruiert der Autor die dogmatischen Strukturen der Koalitionsfreiheit und leistet einen Beitrag zur bislang wenig geklärten Abgrenzung von Grundrechtseingriff und -ausgestaltung sowie zur Schrankendogmatik dieses Grundrechts. Sodann stellt der Verfasser die herrschende Deutung des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich in Frage und kommt auf der Grundlage einer grammatischen, historischen und genetischen Auslegung zu dem Ergebnis, daß die Betätigungsfreiheit der Koalitionen und damit auch die Tarifautonomie ihren grundrechtlichen Schutz nicht in Art. 9 Abs. 3 GG, sondern in Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG finden.

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