Grundfreiheiten im Kompetenzkonflikt

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Beschreibung:

Stefanie Valta, geboren 1983, studierte Rechtswissenschaften in Dresden, Lausanne und Heidelberg. Ihre Dissertation entstand im Wesentlichen während ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Ute Mager. Nach dem Referendariat in Heidelberg mit Stationen u.a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und am Bundesministerium für Gesundheit in Berlin, war sie als Praktikantin im Referat Freizügigkeit und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz) tätig. Seit 2012 arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Sozietät in Frankfurt am Main und berät im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Einleitung

Anlass dieser Arbeit - Gegenstand der Untersuchung - Gang der Untersuchung

1. Teil: Die Unionsrechtsordnung als System

Methodenvielfalt und -offenheit - Unionsrechtsordnung und Systembegriff - Zusammenfassung

2. Teil: Die Dogmatik der Grundfreiheiten

Grundfreiheiten: Oberbegriff für die klassischen Marktfreiheiten und das allgemeine Freizügigkeitsrecht - Einheitliche Strukturen der Grundfreiheiten - Zusammenfassung

3. Teil: Die Dogmatik der unionalen Kompetenzbestimmungen

Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als grundlegendes Strukturprinzip der Union - Die Verbandskompetenzbestimmungen: Systematisierung - Die Organkompetenz der Unionsgerichtsbarkeit - Zusammenfassung

4. Teil: Auslegung und Kompetenz

Möglichkeit und Erforderlichkeit einer Grundfreiheitenauslegung im Lichte der Kompetenzordnung - Auslegung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereichs im Lichte der Verbandskompetenzen - Die Rechtfertigungsprüfung als Ort eines Ausgleichs zwischen Integration und demokratischer Legitimation - Zusammenfassung

5. Teil: Thesen und Ausblick

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis
Einen Konflikt der Grundfreiheiten mit der Europäischen Kompetenzordnung dürfte es an sich nicht geben. Bei der Auslegung der Grundfreiheiten wird dem Wortlaut des Vertrages nur eine Bedeutung zugerechnet, die er bereits in sich trägt. Nach ständiger Rechtsprechung hat daher der Bestand einer Unionskompetenz weder für den Anwendungsbereich noch in sonstiger Weise für die Grundfreiheitenauslegung Relevanz. Andererseits ist der Auslegung der Verträge ein hohes Maß an Wertungsbedürftigkeit immanent. Die Unionsrechtsgerichtsbarkeit gestaltet die Unionsrechtsordnung aus. Sie erschließt über die Grundfreiheitenauslegung dem Unionsrecht Sachbereiche und bereitet so häufig eine Kompetenzübertragung auf die Union vor.

Stefanie Valta arbeitet heraus, dass eine »kompetenzblinde« Grundfreiheitenauslegung einen Wertungswiderspruch zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darstellt. Sie schlägt eine Modifikation der grundfreiheitlichen Rechtfertigungsprüfung vor, die weniger Harmonisierungsdruck in marktfernen Regelungsmaterien erzeugt. Das Ob und Wie einer Kompetenzübertragung steht so wieder in der Entscheidungsbefugnis der mitgliedstaatlichen Parlamente. Dies ermöglicht den Unionsbürgern eine aktivere Mitgestaltung der Unionsrechtsordnung im Sinne eines Europas der Bürger.

Ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis der Stiftung Universität Heidelberg 2012.

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