Straßburg und das kirchliche Arbeitsrecht.

Welche Folgen hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland?
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Burkhard Kämper: Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und Promotion 1990 Beginn der beruflichen Tätigkeit beim Bistum Essen. Dort von 1994 bis 1999 stellvertretender Justitiar und von 2000 bis Mai 2011 Dezernent für das nichtpastorale Personal. Seit Juni 2011 Justitiar und stellvertretender Leiter des Katholischen Büros NW in Düsseldorf, der Interessenvertretung der fünf (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen gegenüber Landtag und Landesregierung. Parallel dazu seit 1994 verantwortlich für die »Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche« sowie Mitherausgeber der Zeitschrift »Kirche und Recht« und der Rechtsquellensammlung »Staat und Kirche in Nordrhein-Westfalen«. Seit 1999 Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und seit 2006 zusätzlich für Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.Adelheid Puttler: Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaft an der Universität Augsburg, der University of Chicago Law School, USA, und der Ecole Nationale d'Administration, Frankreich. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen wissenschaftliche Assistentin an der Universität Augsburg, dort 1988 Promotion. Anschließend Beamtin im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. 1991 bis 1994 Abordnung an das Bundesverfassungsgericht. 1999 Habilitation an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach Professurvertretungen in Heidelberg und Bielefeld Ernennung zur Professorin an der Universität Bielefeld. Seit 2001 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Von 2010 bis 2012 Dekanin der dortigen Juristischen Fakultät.
Das Buch enthält die Vorträge einer Fachtagung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Anlass waren zwei Fälle des EGMR, in denen kirchlichen Mitarbeitern in Deutschland wegen außerehelicher Beziehungen gekündigt worden war. Die hiergegen gerichteten Arbeitsgerichtsverfahren blieben zwar erfolglos. Einer der Betroffenen obsiegte jedoch vor dem EGMR.

Wo liegen die Gründe für die unterschiedliche Behandlung? Worin bestehen die Konsequenzen für das nationale Recht? Und wie gehen kirchliche Arbeitgeber und Arbeitsgerichte mit künftigen Fällen um?
Christoph Grabenwarter
Die Straßburger Urteile Obst und Schüth aus der Perspektive des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland

Jacob Joussen
Die Folgen des Mormonen- und des Kirchenmusikerfalls für das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Stefan Magen
Loyalitätspflichtverletzungen im kirchlichen Arbeitsrecht zwischen Menschenrechtskonvention und Grundgesetz

Martin Böckel
Was haben kirchliche Arbeitgeber in der Konsequenz der Straßburger Urteile zu beachten?

Manfred Jüngst
Was bedeuten die Straßburger Urteile für die künftige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in Deutschland?

Sachwortverzeichnis

Verzeichnis der Autoren und Herausgeber
Das Buch enthält die Vorträge einer wissenschaftlichen und zugleich praxisbezogenen Fachtagung, die die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum zu den Folgen der Rechtsprechung des EGMR für das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland durchgeführt hat. Dazu gaben insbesondere zwei Urteile Anlass, die in Deutschland für ein außerordentlich starkes Echo gesorgt hatten. In beiden Fällen waren Arbeitsverhältnisse eines kirchlichen Mitarbeiters wegen außerehelicher Beziehungen gekündigt worden und die hiergegen gerichteten Arbeitsgerichtsverfahren erfolglos geblieben. Während der EGMR im sog. Mormonenfall keine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 EMRK annahm, ging er im Fall eines katholischen Kirchenmusikers von einer solchen Verletzung aus.

Für die Praxis stellt sich nicht nur die Frage nach den Gründen für die unterschiedliche Behandlung der beiden Fälle. Die verschiedenen Reaktionen zeigen auch, dass die Konsequenzen einer Entscheidung des EGMR für das nationale Recht der Erläuterung bedürfen. Nicht zuletzt besteht Unsicherheit sowohl für kirchliche Arbeitgeber wie auch für Arbeitsgerichte, wie künftig mit vergleichbaren Fällen umzugehen ist.

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