Umfassende Freihandelsabkommen und Grundgesetz.

Verfassungsrechtliche Grundlagen der Zustimmung zu CETA.
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Martin Nettesheim studierte Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Universität Freiburg im Breisgau, der Freien Universität Berlin und der University of Michigan in Ann Arbor. Seit 1999 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. Er leitet das Tuebingen University Center for International Economic Law (TURCIEL). Prof. Nettesheim lehrte als Gastprofessor an Universitäten in Berkeley, Miami, Nanjing und Kyoto Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht. Seit 2015 ist er Permanent Visiting Fellow am Center for European Studies der University of California at Berkeley. Er ist Herausgeber des Großkommentars zum EU-Recht (Grabitz / Hilf / Nettesheim, »Das Recht der Europäischen Union«, 3. Bd. 2015, ca. 6000 Seiten), Mitherausgeber eines Kommentars zur EMRK (Meyer-Ladewig / Nettesheim / von Raumer, »EMRK«, 4. Aufl. 2016), Mitautor eines Lehrbuchs zum Europarecht (»Europarecht«, 7. Aufl. 2016) und Verfasser zahlreicher Aufsätze und Beiträge zum Europarecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht. Zuletzt erschien: »Liberaler Verfassungsstaat und gutes Leben«, 2017.
Die Studie untersucht erstens, wie sich die Zuständigkeiten von EU und EU-Mitgliedstaaten beim Abschluss eines umfassenden Freihhandelsabkommens wie CETA darstellen. Sie geht zweitens der Frage nach, in welchem Verfahren das Abkommen nach deutschem Verfassungsrecht geschlossen werden muss. Sie legt drittens dar, welche verfassungsrechtlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzugehen, dass die Vertragsgremien hinreichend demokratisch rückgebunden und kontrolliert werden.
1 Gegenstand der Untersuchung

»Umfassende« bzw. »tiefe« Freihandelsabkommen - Das Beispiel: CETA - Verhandlungsprozess und Abschlussverfahren - Die Herausforderung

2 Kompetenzordnung und demokratische Legitimation

Verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Zuständigkeitsabgrenzung vor Abschluss des Abkommens - Abkommenstypen im Schnittfeld von EU- und mitgliedstaatlichen Kompetenzen - Zuständigkeiten der EU - Umfassende Freihandelsabkommen: Zuständigkeitsverteilung am Beispiel von CETA

3 Demokratische Errichtung und Kontrolle von umfassenden Freihandelsabkommen

Die Herausforderung: verfassungsrechtliche Rückbindung »umfassender Freihandelsabkommen« neuen Typs - Die Zustimmung zu einem gemischten Freihandelsabkommen neuen Typs - Institutionell-organisatorische und prozedurale Strukturerwartungen des Grundgesetzes - Demokratische Steuerungs- und Kontrollverantwortung der deutschen Staatsorgane

Fazit

Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen

Literaturverzeichnis
"Umfassende" und "tiefe" Freihandelsabkommen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich nicht mit einer Beseitigung von Beschränkungen des freien Waren-, Dienstleistungs- und Niederlassungsverkehrs begnügen, die "an der Grenze" gelten. Sie zielen auf die Liberalisierung und Ordnung der Verhältnisse "hinter der Grenze" ab. "Umfassende Freihandelsabkommen" sehen häufig Vertragsgremien mit Rechtsetzungsbefugnis vor. Zu beobachten ist die Entstehung einer neuen Formgestalt internationaler öffentlicher Gewalt. Die Stellung, die "umfassenden Freihandelsabkommen" im deutschen Außenverfassungsrecht zukommt, ist bislang nur in Umrissen und noch nicht hinreichend bestimmt worden. Die Studie untersucht erstens, wie sich die Zuständigkeiten von EU und EU-Mitgliedstaaten beim Abschluss eines derartigen Abkommens darstellen. Sie geht zweitens der Frage nach, in welchem Verfahren das Abkommen nach deutschem Verfassungsrecht geschlossen werden muss. Sie legt drittens dar, welche verfassungsrechtlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzugehen, dass die Vertragsgremien hinreichend demokratisch rückgebunden und kontrolliert werden.

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