Legitimation von Quoren in der direkten Demokratie.

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232x155x18 mm
Beschreibung:

Stefan Schwerdtfeger studied law at the Bavarian Julius-Maximilians-University in Würzburg and completed his legal clerkship in Bavaria. This was followed by a scientific collaboration in a law firm at the Federal Court of Justice, followed by law practice in law firms in Munich and Münster. Since 2015 he is a lawyer in a commercial law firm in Hannover. Prof. Dr. Fabian Wittreck in Münster supervised his doctorate.
Der Autor untersucht anhand der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit, ob der einfache Gesetzgeber Raum zur Absenkung von Quoren in Verfahren direkter Demokratie hat. Dazu ermittelt er den normativen Gehalt des Demokratieprinzips, insbesondere des Mehrheits-, des Legitimationsprinzips sowie des Verfassungsvorrangs. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Wahlen und Abstimmungen gleichgeordnet sind, und belegt, dass die Rechtsprechung die Ausgangsfrage zu restriktiv beantwortet.
Einleitung

Stand der Debatte um die direkte Demokratie in Deutschland - Quoren und direkte Demokratie - Problemaufriss - Definitionen und Funktionsweise - Volksgesetzgebung auf Bundesebene - Volksgesetzgebung auf Landesebene

1. Jüngste Rechtsprechung und Literatur

Freie Hansestadt Bremen - Freistaat Bayern - Freistaat Thüringen

2. Spielraum des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Normierung von Quoren in direktdemokratischen Verfahren

Systematik und Inhalt der normativen Vorgaben des Grundgesetzes für demokratische Verfahren in Bund und Ländern - Rechtfertigung von Quoren in direktdemokratischen Verfahren oder Rechtfertigung der Volksgesetzgebung durch Quoren? - Das Mehrheitsprinzip - Vermittlung von Legitimation durch Quoren - Funktionsfähigkeit des Parlaments - Erschwerte Abänderbarkeit der Länderverfassungen

Schluss: Ergebnisse in Thesen

Literatur- und Sachverzeichnis
Der Autor untersucht, ob die Verfassungen der Länder sowie das Grundgesetz Spielraum für die Absenkung von Quoren in Verfahren direkter Demokratie lassen. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte ausgewählter Länder der Bundesrepublik, welche diese Frage restriktiv beantwortet. Sodann folgt eine Feststellung des normativen Gehaltes von Art. 20 GG und des Verhältnisses von Wahlen und Abstimmungen. Ein weiterer Punkt ist die Spezifikation der Verfassungsinhalte des Demokratieprinzips, insbesondere des Mehrheits- und des Legitimationsprinzips sowie des Verfassungsvorrangs. Die praktischen Funktionen sowie Nutzen und Nachteile direkter Demokratie werden anhand der Schweiz und Kalifornien betrachtet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Wahlen und Abstimmungen verfassungsrechtlich gleichgeordnet sind. Das Grundgesetz sowie die Länderverfassungen belassen dem Gesetzgeber einen größeren Raum zur Absenkung von Quoren, als dies die Rechtsprechung annimmt.

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