Föderalismus.

Begründung - Bedeutung - Wirkung.
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Walter Georg Leisner studied law in Munich and Hamburg and got the first and second State Examination in Munich. He received his doctorate and habilitation degrees on the subject of 'Securing existence in public law' from the University of Hamburg and got the venia legendi for constitutional, administrative and tax law. He has been a lawyer in Munich and Berlin since 2001, since 2003 he has been a lecturer at the University of Hamburg, and at Free University of Berlin since 2012. In 2016 he was appointed Deputy Managing Director of the Chamber of Crafts for Munich and Upper Bavaria. He is co-author of Sodan's commentary on basic law, editor and co-author of various legal commentaries and author of numerous monographs and articles in a variety of journals.
Föderalismus bedarf als höchstrangiges Ordnungsprinzip nicht nur der üblichen allgemeinen Darstellungen und der seiner Einzelprobleme, sondern der verfassungsrechtlichen Gesamtbegründung. Hier wird eine solche geboten, zunächst aus seiner Entwicklungstradition, aus den grundgesetzlichen obersten Staatsprinzipien der Demokratie-, der Rechts- und der Sozialstaatlichkeit. Sodann werden Legitimationskraft und Gefährdungswirkungen der Bundesstaatlichkeit vertieft, aus Marktwirtschaft, Technisierung, Supranationalismus - als Staats-Zukunft.
Einleitung: Dimensionen der Problematik

A. Der Föderalismus: Ein höchstrangiges Verfassungsprinzip

Bundesstaatlichkeit nach Art. 79 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 GG - Der Föderalismus: Grundsätzliches Begründungsbedürfnis als höchstrangiges Verfassungsprinzip (?) - Die gegenwärtige Begründungslage des Föderalismus

B. Verfassungsrechtliche Begründungen des Föderalismus

Der begründungsbedürftige Norminhalt der Bundesstaatlichkeit - Staats-Legitimation aus »bewährtem« Föderalismus, in verfassungsrechtlicher Statik - Der Föderalismus: Staatslegitimation aus Demokratie in Deutschland - Der Föderalismus: Legitimation aus Rechtsstaatlichkeit - Bundesstaatliche Legitimation und Sozialstaat - Der Föderalismus: Freiheitssicherung aus normativer Ordnung der Macht - Ergebnis zur staatsgrundsätzlichen Legitimationslage des Föderalismus

C. Legitimationen und Gefährdungen des Föderalismus im »Umfeld des nationalen Staatsrechts«

Bundesstaatlichkeit und Marktwirtschaft - Föderalismus und »Technisierung« im Staatsrecht - Föderalismus und Supranationalismus

D. Föderalismus als Staatslegitimation: Befestigung oder Gefährdung der Staatlichkeit in Deutschland?

Notwendigkeit grundsätzlicher Vertiefung der Legitimativen Staats(be)festigung - Föderale Festigungswirkungen auf die Staatlichkeit - Bedrohungen der »Staatslegitimation durch Föderalismus« (?)

E. Ausblick: Föderalismus als Staats-Zukunft

Besinnlichkeit - nicht Rückbesinnung - Abbau von Föderalismusbedrohung(en) - Befestigung des Föderalismus als Staatslegitimation: Ein Staats(rechts)programm

Sachwortverzeichnis
Föderalismus, ein oberster Staatsgrundsatz der grundgesetzlichen Ordnung (Art. 79 GG), ist, seit deren Geltungsbeginn, herausragendes Thema einer unübersehbaren Zahl von Darstellungen, als Verfassungsprinzip wie in seinen Einzelproblemen; dem soll nicht eine komplizierende hinzugefügt werden. Vielmehr geht es um eine doppelte Vertiefung, wie sie seit langem aussteht: Ein erster Hauptteil gilt verfassungsrechtlichen Begründungen des Norminhalts der Bundesstaatlichkeit in deren herkömmlich bewährten statischen Formen, etwa Mehrheiten, Gleichheit und Stufung der Gliedstaaten. Föderallegitimation aus Demokratie behandelt vor allem Bürgernähe, in Rechtstaatlichkeit wird sie begründet als aufteilende Ordnungsform, Sozialstaatlichkeit sieht hier den wirksamen Sozialstaat, Freiheit soll in Machtgliederung gesichert werden. In einem zweiten Hauptteil geht es um Befestigungs-, aber auch Gefährdungswirkungen des Föderalismus für Staatlichkeit in Deutschland.

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