Korruption ohne Reue?

Die tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht unter besonderer Betrachtung der Korruptionsdelikte §§ 299, 299a und 299b StGB.
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ISBN-13:
9783428185641
Veröffentl:
2022
Erscheinungsdatum:
18.08.2022
Seiten:
290
Autor:
Simone Breit
Gewicht:
544 g
Format:
237x163x20 mm
Serie:
399, Schriften zum Strafrecht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Simone Breit studied law at the Johannes Gutenberg University in Mainz with a focus on criminal law. After her legal clerkship at the Regional Court of Mainz, she worked as a research assistant at the Chair of Criminal Law and Criminal Procedure of Prof. Dr. Jan Zopfs from 2016 - 2019. Since 2016, she has been working at the law firm Knierim & Kollegen in Mainz, which specializes in white-collar criminal law; she is now a partner of the firm. She is active as a lecturer at various universities and was awarded her doctorate in 2021.
Sowohl299 StGB als auch299a und 299b StGB sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, da Regelungen der tätigen Reue - so die allgemeine Meinung - keiner Systematik folgen. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Die im Zuge der Untersuchung erkannten Anknüpfungspunkte und Kriterien werden sodann auf die Korruptionsdelikte übertragen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue vorgeschlagen.
Einleitung und Gang der Untersuchung

Erster Teil: Untersuchungsgegenstand Wirtschaftsstrafrecht
1. Definition des Wirtschaftsstrafrechts: Strafprozessuale Definition - Kriminologische Definitionen - Strafrechtsdogmatische Definition
2. Umfang des Wirtschaftsstrafrechts: Korruptionsdelikte als Wirtschaftsstraftaten - Wirtschaftsstrafrechtliche Regelungen

Zweiter Teil: Tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht im Vergleich
1. Vergleichskriterien: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikt - Gefährdungs- und Verletzungsdelikte - Versuch / Vollendung / Beendigung
2. Anwendung der Kriterien auf die Delikte des Wirtschaftsstrafrechts Regelung einer tätigen Reue:149 StGB261 StGB264 StGB264a StGB265b StGB266a StGB298 StGB370 AO
3. Nachtatverhalten: Strafbedürfnis - Privilegierendes Nachtatverhalten

Dritter Teil: Korruptionsdelikte und tätige Reue
1. Darstellung und Analyse der Vorschriften: Darstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen - Deliktsart - Versuch / Vollendung / Beendigung
2. Die Regelung einer tätigen Reue bei den Korruptionsdelikten: Rechtslage de lege lata - Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung

Vierter Teil: Thesenartige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis
Sowohl299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) als auch299a und 299b StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, denn Regelungen zur tätigen Reue finden sich im Strafgesetzbuch nur vereinzelt und sie folgen - so die allgemeine Meinung - keiner Systematik. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Bei der Untersuchung der Delikte kristallisiert sich die Einordnung als Kumulationsdelikt, einer besonderen Form des abstrakten Gefährdungsdelikts, als wesentlicher Anknüpfungspunkt heraus. Die anschließende Frage nach dem Hintergrund der privilegierenden Wirkung tätiger Reue führt zu grundlegenden Überlegungen, die letztlich auf die Strafzwecke abzielen. Schließlich werden die Korruptionsdelikte wieder in den Blick genommen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue bei299, 299a und 299b StGB vorgeschlagen.

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