Arbeitsrechtliche Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung

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Beschreibung:

Die bewährte systematische Darstellung des Arbeitsrechts der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt auch in der 11. Auflage die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum. Angesichts der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen sinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente gewinnt die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Entsprechend steigt auch das Informationsbedürfnis in diesem Bereich.

NEU in der 11. Auflage:

  • Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Einführung eines Freibetrages zum 1. Januar 2020, die aber in vielen Fällen für eine deutliche Beitragsminderung sorgt. Betriebsrenten werden danach bei gesetzlich Krankenversicherten mit dem vollen Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Diese schon lange kritisierte Regelung bleibt weiterhin bestehen. 
  • Die bisherige Doppelverbeitragung von Betriebsrenten gehört zu den größten Hemmnissen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 
  • Auch die Einflüsse von Corona auf die bAV sind vielfältig. Sie betreffen sowohl die Frage, welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die bAV haben kann, als auch, ob es Eingriffsmöglichkeiten in Altersversorgungssysteme gibt und ob bei Versorgungsträgern erforderliche Mitgliederversammlungen stattfinden können.

 

Die bewährte systematische Darstellung des Arbeitsrechts der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt auch in der 11. Auflage die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum. Angesichts der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen sinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente gewinnt die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Entsprechend steigt auch das Informationsbedürfnis in diesem Bereich.

NEU in der 11. Auflage:

  • Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Einführung eines Freibetrages zum 1. Januar 2020, die aber in vielen Fällen für eine deutliche Beitragsminderung sorgt. Betriebsrenten werden danach bei gesetzlich Krankenversicherten mit dem vollen Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Diese schon lange kritisierte Regelung bleibt weiterhin bestehen. 
  • Die bisherige Doppelverbeitragung von Betriebsrenten gehört zu den größten Hemmnissen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 
  • Auch die Einflüsse von Corona auf die bAV sind vielfältig. Sie betreffen sowohl die Frage, welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die bAV haben kann, als auch, ob es Eingriffsmöglichkeiten in Altersversorgungssysteme gibt und ob bei Versorgungsträgern erforderliche Mitgliederversammlungen stattfinden können.

 

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