Die Metaphysik der Sitten

Werkausgabe in 12 Bänden, Band 8
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ISBN-13:
9783518277904
Veröffentl:
1997
Erscheinungsdatum:
01.08.2012
Seiten:
600
Autor:
Immanuel Kant
Gewicht:
354 g
Format:
178x108x33 mm
Serie:
190, suhrkamp taschenbücher wissenschaft
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Immanuel Kant wurde am 22. April 1724 in Königsberg geboren und verstarb am 12. Februar 1804 ebenda. Kant war Professor der Logik und Metaphysik in Königsberg und zählt zu den bedeutendsten Vertretern der Aufklärung. Mit seinem Werk Kritik der reinen Vernunft läutete er einen Wendepunkt in der Philosophiegeschichte und den Beginn der modernen Philosophie ein.Wilhelm Weischedel wurde 1905 in Frankfurt a.M. geboren, und studierte in Marburg evangelische Theologie, Philosophie und Geschichte. 1932 promovierte er zum Dr. phil. in Freiburg und lehrte anschließend als Professor der Philosophie in Tübingen und Berlin. 1970 wurde er emeritiert. Weischedel starb 1975 im Alter von 70 Jahren in Berlin.Wilhelm Weischedel wurde 1905 in Frankfurt a.M. geboren, und studierte in Marburg evangelische Theologie, Philosophie und Geschichte. 1932 promovierte er zum Dr. phil. in Freiburg und lehrte anschließend als Professor der Philosophie in Tübingen und Berlin. 1970 wurde er emeritiert. Weischedel starb 1975 im Alter von 70 Jahren in Berlin.
Die Metaphysik der Sitten. Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft.
DIE METAPHYSIK DER SITTENErster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - VorredeTafel der Einteilung der RechtslehreEinleitung in die Metaphysik der SittenI. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis)Einleitung in die RechtslehreA. Was die Rechtslehre sei? /B. Was ist Recht? /C. Allgemeines Prinzip des Rechts /D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden /E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werdenAnhang zur Einleitung in die RechtslehreVom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis)Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der RechteEinteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt.I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben1. /2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft /3. /4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. /5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. /6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) /7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung /8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich /9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben2. Hauptstück. Von

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