Inkompatibilität und Kumulationsverbot

Eine Untersuchung zu c. 152 CIC/1983. Dissertationsschrift
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Der Autor: Jürgen Cleve, geboren 1961 in Duisburg-Hamborn, studierte Theologie und Kanonisches Recht in Bochum, München und Münster, 1987 Priesterweihe, seither in der Pfarrseelsorge tätig. 1995-1997 Ehebandverteidiger, seit 1994 Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Essen. Promotion 1998.
Aus dem Inhalt: Inkompatibilität und Kumulationsverbot - Ämter- und Benefizienkumulation in der Rechtsgeschichte - Trennung von Forum internum und Forum externum - Trennung von Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung - Trennung von Entscheidungs- und Beratungsfunktionen - Ein Pfarrer für mehrere Pfarrgemeinden?
In den vergangenen Jahren ist zu beobachten, daß Priester und andere Mitarbeiter "unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe" ein weiteres Tätigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach c. 152 ist dies nicht unbegrenzt möglich; die Kumulation von inkompatiblen Ämtern ist verboten. Die Arbeit klärt die Begriffe "Inkompatibilität" und "Kumulationsverbot". Sie zeigt auf, daß es sich um unterschiedliche Institute handelt. Die Inkompatibilität ist für das Verfassungsrecht der katholischen Kirche unverzichtbar, weil sie die Ausübung von Vollmacht auf verschiedene Personen verteilt. Es wird aufgezeigt, welche verschiedenen Aufgaben nach geltendem Recht von einer Person ausgeübt werden können und welche nicht. Es wird auch gefragt, unter welchen Bedingungen einem Pfarrer mehrere Pfarreien nach c. 526 1 anvertraut werden können.

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