Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz

Am Beispiel von Schacht Konrad. Dissertationsschrift
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Die Autorin: Christa Garms-Babke, geboren 1949, studierte Sozialwissenschaften an der Universität Hannover und schloss 1999 mit Diplom ab. Die Promotion erfolgte 2001.
Aus dem Inhalt : Grundformen der Atommüllendlagerung - Grundsatzentscheidung des Parlaments für die Endlagerung - Konzept-Entscheidung als Aufgabe des Parlaments - Konzept der Nicht-Rückholbarkeit in seiner atom- und verfassungsrechtlichen Relevanz - Der Verantwortungsbegriff in der Technikethik-Diskussion.
Die von der Bundesregierung favorisierte nicht-rückholbare Endlagerung radioaktiver Abfälle ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Dementsprechend ist auch die vorgesehene Genehmigung des Endlagerprojektes Schacht Konrad ohne Rechtsgrundlage. Dieses wird anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie, des Art. 20 a Grundgesetz und atomrechtlicher Bestimmungen nachgewiesen. Für die Interpretation der Umwelt-Staatszielbestimmung (Art. 20 a GG) wird die Diskussion in der praktischen Philosophie über den Verantwortungsbegriff fruchtbar gemacht.

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