Kommunale und privatwirtschaftliche Aufgabenverteilung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft

Unter besonderer Berücksichtigung der Stromversorgung im ländlichen Raum -. Dissertationsschrift
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Der Autor: Uwe F.H. Ganzer wurde 1957 in Bochum geboren. Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität. Nach Zwischenstationen als Lehrbeauftragter und wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitet er seit dem Bestehen der großen juristischen Staatsprüfung vor dem nordrhein-westfälischen Prüfungsamt in Düsseldorf im Jahre 1987 als Justitiar bei einem Unternehmen der Versorgungswirtschaft.
Aus dem Inhalt: Abgrenzung von Staatsaufgaben/öffentlichen Aufgaben/privaten Aufgaben - Bedeutung des Subsidiäritätsprinzips und Daseinsvorsorge - Gesetzgebungskompetenzen und Verwaltungszuständigkeiten - Bundes- und landesrechtliche Direktiven auf den Gebieten: Energiewirtschaftsgesetz, Preisrecht, Versorgungssicherung, Energieeinsparung, Raumordnungsrecht, Bauleitplanung, Bodenrecht, Abfallgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Straßenrecht, Gemeindewirtschaftsrecht - Selbstverwaltungsgarantie - Historische Entwicklung der Elektrizitätsversorgung - Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Elektrizitätserzeugung und -verteilung.
Die moderne Industriegesellschaft ist ohne die jederzeitige Verfügbarkeit von Energie undenkbar. Es kann daher nicht überraschen, wenn Stromerzeugung und -verteilung seit langem Gegenstand vielfältiger Kontroversen sind. Insbesondere wird vielfach eine Abkehr von den bisherigen Ordnungsstrukturen in der Elektrizitätswirtschaft gefordert. Die vorliegende Studie zeigt das verstärkte kommunale Engagement im Bereich der Elektrizitätswirtschaft auf der Grundlage des Wegeeigentums auf. Der Autor weist auf den verfassungstheoretischen und verfassungsrechtlichen Hintergrund dieser Entwicklung hin. Da die juristisch relevanten Maßstäbe der Elektrizitätswirtschaft durch eine Vielzahl gesetzlicher Einzelregelungen gesetzt werden, erfolgt eine umfassende Darstellung und kritische Erörterung der normativen Regelungskomplexe. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wobei auch die historische Entwicklung der Stromversorgung und der derzeitige Stand der Aufgabenverteilung wiedergegeben wird.

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