Fragmentarisches Strafrecht

Beiträge zum Strafrecht, Strafprozeßrecht und zur Strafrechtsvergleichung- Für Manfred Maiwald aus Anlaß seiner Emeritierung, verfaßt von seinen Schülern, Mitarbeitern und Freunden
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210x148x17 mm
Beschreibung:

Aus dem Inhalt: René Bloy: Möglichkeiten und Grenzen der Gewährleistung von Sicherheit durch Strafrecht - Désirée Fondaroli: Die Wiedergutmachung: Strafausschließungsgrund oder neue "Strafobligation"? - Gabriele Fornasari: Die Regelung des Versuchs und des Rücktritts vom Versuch im deutschen und im italienischen Strafrecht - Carsten Momsen: Das "unmittelbare Ansetzen" als Ausdruck generalpräventiver Strafbedürftigkeit - Akihiro Onagi: Rechtfertigung und Entschuldigung - Verbrechensaufbau im japanischen Strafrecht - Dinah Stollwerck: Subjektive Tatbestandsmerkmale zwischen Unrecht und Schuld - Torsten Bauer: Der Geldwäschetatbestand gem.
261 StGB einschließlich der Probleme seiner Anwendung - Volker Haas: Der Tatbestand des räuberischen Diebstahls als Beispiel für die fragmentarische Natur des Strafrechts - Gerwin Moldenhauer: Aussagenotstand bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - Peter Rackow: Das Gewaltdarstellungsverbot des
131 StGB - Ein Risikodelikt und sein symbolischer Subtext - Elio Belfiore: Verfassungsrechtliche Rechtsprechungen und europäische Strafrechtsprinzipien - Martin Böse: Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in der transnationalen Strafrechtspflege der EU - Die "Verkehrsfähigkeit" strafgerichtlicher Entscheidungen - Torben Hagen: Staatliche Einigung und Rechtseinheit - Die deutsche und die italienische Staatenbildung im 19. Jahrhundert und der Weg in die Rechtseinheit am Beispiel des Strafrechts - Vincenzo Militello: Die Todesstrafe als internationales Problem - Dorothee Sydow: Jugendstrafrechtliche Sanktionen: Beschreiten neuer Wege.
Zur Emeritierung Manfred Maiwalds versammelt dieser liber amicorum Beiträge zu aktuellen Entwicklungen und grundlegenden Fragestellungen der deutschen und ausländischen Strafrechtswissenschaft. Ein Schwerpunkt liegt bei den Möglichkeiten und Grenzen, ein gemeinsames europäisches Strafrechtssystem zu schaffen. Voraussetzung dafür ist eine Beschränkung auch des deutschen Straf- und Strafprozeßrechts auf die Regelung grundsätzlicher Konflikte. Einer derartigen Besinnung auf den "fragmentarischen Charakter" des Strafrechts ist ein weiterer Themenschwerpunkt gewidmet. Verschiedene Beiträge stellen darüber hinaus die historischen Wurzeln einzelner Normen wie auch der Entwicklung der Strafrechtssysteme in den Vordergrund, deren Verständnis unabdingbare Voraussetzung der Rechtsvergleichung ist. Dem wissenschaftlichen Wirken Manfred Maiwalds ist die Betonung der Perspektive der italienischen Strafrechtswissenschaft verpflichtet.

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