Einstweilige Anordnungen im dezentralen Vollzug des Gemeinschaftsrechts

Einstweilige Anordnungen und die Kohärenz des gemeinschaftlichen Rechtsschutzsystems bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch deutsche Verwaltungs- und Zivilgerichte. Dissertationsschrift
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Der Autor: Fabian Stancke studierte Rechtswissenschaften in Hamburg. Nach dem 1. Staatsexamen 1997 war er Mitarbeiter am Lehrstuhl für Privat-, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Ab 1998 leistete er seinen Referendardienst in Lübeck, Hamburg, Rom und Sydney. Sein 2. Staatsexamen absolvierte er 2001 in Hamburg. Seit 2001 ist der Autor als Rechtsanwalt in München tätig.
Aus dem Inhalt : Die Einwirkungspotenziale des Gemeinschaftsrechts in das nationale Verfahrensrecht - Die Anforderungen an den nationalen Rechtsschutz beim Vollzug des Gemeinschaftsrechts und die Methodik einer Modifizierung des nationalen Verfahrensrechts - Zuständigkeit und Voraussetzungen des Erlasses von Interimsmaßnahmen im dezentralen Vollzug des Gemeinschaftsrechts bei Gültigkeits- und Auslegungsfragen - Zulässiger Inhalt von Interimsmaßnahmen im dezentralen Vollzug des Gemeinschaftsrechts.
Das Gemeinschaftsrecht wirkt in den letzten Jahren, vor allem durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, vermehrt auf die Strukturen des nationalen Eilrechtsschutzes ein. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach der Zulässigkeit und den Voraussetzungen der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach
123 VwGO und den

935, 940 ZPO, wenn einer gerichtlichen Eilentscheidung gemeinschaftlich determiniertes Recht zugrunde liegt. Der Autor bietet diesbezüglich eine systematische Gesamtdarstellung mit einem umfassenden Lösungsansatz. So entwickelt er neben der kritischen Untersuchung der Rechtsprechung Regeln, anhand derer die Zulässigkeit und die Voraussetzungen einstweiliger Anordnungen und einstweiliger Verfügungen im dezentralen Vollzug des Gemeinschaftsrechts zu beurteilen sind. Sofern die Voraussetzungen für die Gewährung von Eilrechtsschutz gemeinschaftsrechtlichen Modifizierungen unterworfen sind, wird dies an der entsprechenden Stelle im Prüfungsaufbau erläutert.

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