Die Liturgie-Instruktion "Redemptionis Sacramentum" von 2004

Kirchenrechtliche Anmerkungen zum Erlaß der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 25. März 2004
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Der Autor: Heribert Schmitz, geboren 1929 in Koblenz; Studium der Katholischen Theologie in Trier und München (1949-1955); Priesterweihe 1955 in Trier; Studium des Kanonischen Rechts in München (1958-1965); Priester des Bistums Trier; Prälat; Professor für Kirchenrecht in Passau (1965-1967), Trier (1967-1971) und München (1971-1996); Mitglied des Bayerischen Senats als Vertreter der Katholischen Kirche (1994-1999).
Aus dem Inhalt: Rechtscharakter und Verbindlichkeit der Instruktion - Zielsetzung, Interpretation und Anwendung - Normsetzungskompetenzen und andere Befugnisse - Rechte der Gläubigen und der kirchlichen Gemeinschaft - Außerordentliche Aufgaben der Laien - Die Mißbräuche im einzelnen - Vorgehensweisen zu ihrer Ahndung.
Die Römische Kurie hat im Vollzug eines Mandats des Papstes durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 25. März 2004 eine Instruktion zu Fragen der Ordnung der Eucharistiefeier erlassen. Mit ihr soll Fehlentwicklungen im eucharistieliturgischen Bereich entgegengewirkt werden, die im Zuge der durch das Zweite Vatikanische Konzil initiierten Liturgiereform entstanden sind. Durch Präzisierung theologischer Prinzipien und durch praktische Verfügungen sollen Mißbräuche vermieden, behoben und geahndet werden. Die vielfältigen liturgierechtlichen Anordnungen werden unter kanonistischem Aspekt beleuchtet und kritisch untersucht.

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