Die Zwangsvollstreckung in Internet-Domains unter besonderer Berücksichtigung des Kennzeichenrechts

Dissertationsschrift
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Der Autor: Markus Brock wurde 1974 geboren. Von 1996 bis 2001 absolvierte er an der Universität Bochum sein Studium der Rechtswissenschaft. Anschließend begann er mit seinem Promotionsvorhaben, welches durch ein Stipendium der Universität Bochum gefördert wurde. Von 2002 bis 2003 war der Autor Mitglied des Allgemeinen Promotionskollegs der Universität Bochum. Im Jahr 2004 nahm er das Rechtsreferendariat am Landgericht Essen auf.
Aus dem Inhalt : Entstehung des Internets - Generelle Zulässigkeit einer Domain-Pfändung - Rechtsnatur von Internet-Domains - Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung im Einzelfall - Entgegenstehen des Kennzeichenrechts - Durchführung einer Domain-Pfändung - Verwertung eines gepfändeten Domain-Namens.
Das rasante Wachstum des Geschäftsverkehrs im Internet hat zur Folge, dass Domain-Namen mittlerweile einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen können. Dies gilt insbesondere für leicht einprägsame Domains, die aus Wörtern des allgemeinen Sprachgebrauchs bestehen. So ist beispielsweise 1999 die Internet-Domain "für einen Betrag von 7,5 Millionen US-$ versteigert worden. Derart zum Vermögenswert aufgestiegen war es nur eine Frage der Zeit, bis Domain-Namen als potentielle Vollstreckungsobjekte in Betracht kamen. Ob jedoch eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Internet-Domains überhaupt zulässig ist und, wenn ja, wie die Durchführung einer solchen im Einzelnen auszusehen hat, ist bis jetzt weitestgehend ungeklärt. Gerade die Frage, welche Rolle das Kennzeichenrecht hierbei spielt, ist bisher kaum erörtert worden. Aus diesem Grunde soll durch die Arbeit der Versuch unternommen werden, sämtliche für eine Domain-Pfändung relevanten Teilbereiche, insbesondere auch das diesbezüglich oftmals vernachlässigte Recht der Namen, Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, innerhalb einer Abhandlung zusammenzufassen.

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