Eigentums- und Investitionsgüterschutz im Völkerrecht

Das Beispiel der Landenteignung in Zimbabwe. Dissertationsschrift
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Die Autorin: Dagmar Wurst, geboren 1975 in Bad Kissingen, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg und der Université de Lausanne mit einem Schwerpunkt im Völker- und Europarecht. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie in Würzburg, an der Verwaltungshochschule in Speyer sowie in einer namhaften Großkanzlei in New York. Seit 2004 ist sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und derzeit als Rechtsanwältin in Hamburg tätig.
Aus dem Inhalt : Geschichte der Eigentumsverhältnisse des heutigen Zimbabwes bis zu seiner Unabhängigkeit - Eigentumsschutz im Rahmen der Landreformversuche nach der Unabhängigkeit - Allgemeine Aussagen des Völkerrechts zum Eigentumsschutz - Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit von Enteignungen und Nationalisierungen - Problem der Dekolonisierungs-Enteignung - Besondere menschenrechtliche Eigentumsschutzbestimmungen - Bilaterale Schutzabkommen am Beispiel des Deutsch-Zimbabwischen Investitionsschutzvertrages - Entwicklung zu einem multilateralen Eigentumsschutz - Konkrete Eingriffe in das private Grundeigentum in Zimbabwe - Völkerrechtliche Konsequenzen der zimbabwischen Enteignungsmaßnahmen.
Der zentrale Gegenstand der Arbeit ist der völkerrechtliche Eigentums- und Investitionsgüterschutz. Den aktuellen Bezugspunkt bildet die zu Recht kritisierte Enteignungspolitik der letzten Jahre in Zimbabwe unter der Regierung Robert Mugabes. Dazu wird in einem ersten Teil die Entwicklung der Landfrage von der Vorkolonialzeit bis zur Gegenwart dargestellt. Der anschließende zweite Teil analysiert die Instrumente des Eigentumsschutzes im Völkergewohnheits- und Völkervertragsrecht einschließlich der bilateralen Investitions- beziehungsweise Kapitalschutzabkommen und des MIGA-Übereinkommens von 1985. Der dritte Teil der Arbeit bewertet die staatlichen Eingriffe in Zimbabwe im Hinblick auf ihre völkerrechtlichen Konsequenzen und vermittelt einen Überblick über internationale Verfahren zur Geltendmachung der aus zimbabwischen Maßnahmen resultierenden Ansprüche.

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