Xenotransplantation: Prävention des xenogenen Infektionsrisikos

Eine Untersuchung zum deutschen und spanischen Recht
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Der Autor: Jorge Guerra González schloß 1993 das Studium der Rechtswissenschaften an der ICADE-Comillas Universität in Madrid ab und absolvierte dort auch ein Zusatzstudium als Rechtsbetriebsberater (E-1). Anschließend studierte er an der Universität Lüneburg, wo er 2005 seinen Abschluss als Diplom-Ökonom machte. 2007 promovierte er an der Universität Halle-Wittenberg. Derzeit ist der Autor Dozent an der Universität Lüneburg und Projektleiter am Translationszentrum für Regenerative Medizin.
Die Reihe Recht und Medizin umfasst Monographien und ausgewählte Sammelbände aus den Gebieten Rechtswissenschaft und Medizin in deutscher und englischer Sprache. Seit ihrem ersten Erscheinen 1979 sind in der Reihe zahlreiche Studien erschienen, die sich mit Detail- und Überblicksanalysen zum Medizinrecht beschäftigen, auch unter dem Aspekt der internationalen Rechtsvergleichung.
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
Aus dem Inhalt : Xenotransplantation - Risikobegriff - Grenzen der Risikobestimmung - Infektionsrisiko - Xenogenes Infektionsrisiko - Prävention des xenogenen Infektionsrisikos und die individuellen Grundrechte, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Person, im spanischen und im deutschen Recht - Einbezug der Kontaktpersonen des Rezipienten des Xenotransplantats zur präventiven Kontrolle des xenogenen Infektionsrisikos.
Die Xenotransplantation, insbesondere von Organen tierischen Ursprungs auf den Menschen, ist eine Hoffnung für viele Patienten, deren Leben gefährdet oder deren Lebensqualität stark eingeschränkt ist. Diese biomedizinische Therapie geht jedoch mit einem unbestimmbaren Risiko einher, das nicht nur auf den Empfänger des Xenotransplantats, sondern - und dies ist ein Novum in der Biomedizin - auch auf Dritte übergehen kann. Es könnten z. B. durch Mutation, Transformation oder Rekombination neue xenogene Erreger entstehen, aus denen sich (xeno-) zoonotische Krankheiten mit epidemischen, oder sogar pandemischen Auswirkungen entwickeln. Diese Arbeit befasst sich mit diesem unbekannten Infektionsrisiko sowie mit seiner Prävention durch die Beschränkung der Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere der Zulässigkeit der Begrenzung des Grundrechts der Selbstbestimmung. Untersucht werden das deutsche, das spanische und - soweit anwendbar - auch das EU-Rechtssystem.

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