Die Verlustverrechnung von Körperschaften nach § 8 Abs. 4 KStG, § 8c KStG im Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Steuerrecht

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Kristina Frankus wurde 1979 in Düsseldorf geboren und studierte ab 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Im Jahr 2004 legte sie ihr Erstes und nach dem Rechtsreferendariat in Düsseldorf 2007 ihr Zweites juristisches Staatsexamen ab. Im Anschluss begann sie mit der Arbeit an ihrer Dissertation am Lehrstuhl für Steuerrecht an der Universität zu Köln. Seit 2009 arbeitet die Autorin in der Steuerabteilung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln.
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
Inhalt: Verlustabzug - Objektives Nettoprinzip - Trennungsprinzip - Mantelkaufrechtsprechung -
8 Abs. 4 KStG - Rechtliche und wirtschaftliche Identität - Zweck des
8c KStG - Normanalyse - Schädlicher Beteiligungserwerb - Kapitalerhöhung - Nahestehende Person - Erwerbergruppe - Verfassungsrechtliche und wirtschaftspolitische Bedenken.
Die ertragsteuerliche Verlustnutzung hat in der steuerrechtlichen Praxis - insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise - erheblichen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Mit
8c KStG hat der Gesetzgeber im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 eine Vorschrift eingeführt, die die Nutzung von Verlusten in erheblichem Umfang einschränkt. Diese Arbeit widmet sich dieser neuen Verlustverrechnungsvorschrift sowie dem bisher geltenden
8 Abs. 4 KStG und beleuchtet insbesondere
8c KStG aus steuersystematischer, wirtschaftspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht. Im Wege des Rechtsvergleichs mit dem US-amerikanischen Steuerrecht wird sodann untersucht, ob die in den USA geltende Gesetzeslage zu einer gerechteren Besteuerung führt.

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