Beratende Hauptversammlungsbeschlüsse ¿ zugleich eine kritische Betrachtung des § 120 Abs. 4 AktG

 HC gerader Rücken kaschiert
Print on Demand | Lieferzeit: Print on Demand - Lieferbar innerhalb von 3-5 Werktagen I
Alle Preise inkl. MwSt. | Versandkostenfrei
Nicht verfügbar Zum Merkzettel
Gewicht:
498 g
Format:
216x153x20 mm
Beschreibung:

Andreas Voth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Neben der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung in Englisch absolvierte er die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung mit Abschluss «Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)». Das Referendariat absolvierte der Autor im Bezirk des OLG Nürnberg. Seit Anfang 2009 arbeitet er als Unternehmensjurist und ist zugleich als Anwalt zugelassen.
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
Inhalt: Kompetenzverteilung in der Aktiengesellschaft - Aktionärstypen - Rechtsnatur und Funktionen von Hauptversammlungsbeschlüssen - Beratende Hauptversammlungsbeschlüsse - Votum über das Vergütungssystem gem.
120 Abs. 4 AktG - Billigung des Vorstandsvergütungssystems - Rechtsfolgenlosigkeit des Billigungsbeschlusses - Unanfechtbarkeit des Billigungsbeschlusses.
Die Arbeit thematisiert die Zulässigkeit und Notwendigkeit beratender Hauptversammlungsbeschlüsse. Abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen kommt der Autor zum Ergebnis, dass sich deren Zulässigkeit nicht begründen lässt, da die klare Kompetenzzuweisung in der Aktiengesellschaft abschließenden Charakter hat. Des Weiteren wird das Vergütungsvotum nach
120 Abs. 4 AktG - selbst ein beratender Hauptversammlungsbeschluss - näher untersucht: Was ist unter dem Vergütungssystem zu verstehen? Welcher Beurteilungsspielraum steht der Hauptversammlung offen? Baut ein einmal gefasster Vergütungsbeschluss Vertrauensschutz auf? Kritisch beleuchtet werden ferner das Verhältnis zum Entlastungsbeschluss, die gesetzlich angeordnete Rechtsfolgenlosigkeit und der Ausschluss der Anfechtbarkeit.

Kunden Rezensionen

Zu diesem Artikel ist noch keine Rezension vorhanden.
Helfen sie anderen Besuchern und verfassen Sie selbst eine Rezension.