Das Erstanmelderprivileg im Versammlungsrecht

Zur subsidiären Anwendbarkeit des Erstanmelderprivilegs bei der Lösung konkurrierender Versammlungen
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Wonkyu Park studierte Rechtswissenschaft in Korea und Freiburg. Er verbrachte einen Forschungsaufenthalt an der Universität Heidelberg und wurde an der Universität Freiburg promoviert. Der Autor ist als Wissenschaftler am Korean Police Science Institute tätig.

Das Erstanmelderprivileg im Versammlungsrecht hat dazu geführt, dass die Veranstalter durch frühzeitige Anmeldungen beliebige Plätze reservieren. Der Autor stellt diese zweifelhaften Auswirkungen des Erstanmelderprivielgs infrage und schlägt eine verfassungskonforme Lösung des Problems vor.

Der Grundrechtskonflikt zwischen Versammlungen - Die Anwendbarkeit des Erstanmelderprivilegs im Versammlungsrecht - Primäre Kriterien bei der Lösung konkurrierender Versammlungen - Normierung des Erstanmelderprivilegs im Versammlungsgesetz

Nach Art. 8 GG haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. Wenn aber mehrere Versammlungen für die gleiche Zeit an demselben Ort angemeldet werden, ist die uneingeschränkte Ausübung der Versammlungsfreiheit faktisch unmöglich. Der Autor untersucht, wie der einschreitende Staat dabei die Ausübung der Versammlungsfreiheit ermöglicht, und fragt, nach welchen Kriterien der Staat gegen wen einschreiten darf. Das Erstanmelderprivileg, das bisher die versammlungsrechtliche Praxis häufig bestimmt, hat dazu geführt, dass die Veranstalter durch frühzeitige Anmeldungen beliebige Plätze reservieren. Der Autor stellt diese zweifelhaften Auswirkungen des Erstanmelderprivilegs infrage und schlägt eine verfassungskonforme Lösung des Problems vor.

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