Die Lenkung der Strafjustiz durch das Reichsjustizministerium im Nationalsozialismus

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Christian H. Blödorn absolvierte das Erste Staatsexamen an der Georg-August-Universität Göttingen. Anschließend arbeitete er promotionsbegleitend am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte bei Professorin Dr. Inge Kroppenberg in Göttingen sowie für zwei internationale Wirtschaftskanzleien in Berlin und Hamburg im Bereich Banking und Finance. Nach dem Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle mit Station in Singapur, begann er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin im Bereich Commercial.

Die Arbeit analysiert die seitens des Reichsjustizministeriums im Zeitraum von 1933-1945 vorgenommenen Methoden zur Lenkung der Strafjustiz. Unter Heranziehung bisher weitgehend unbeachteter Quellen werden schwerpunktmäßig dabei die Tagungen der Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte sowie die sog. Vor - und Nachschauen untersucht.

Lenkung der Strafjustiz - Tagungen der Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte - Vor- und Nachschauen - Justizielle Aufarbeitung

Das Dritte Reich gehört zu den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte. Eine wesentliche Funktion bei der Umsetzung nationalsozialistischer Rechtsvorstellungen und der Durchdringung des Strafrechts mit der NS-Ideologie nahm das Reichsjustizministerium ein. Doch welche Aufgaben und Funktionen bei der Steuerung der Strafjustiz im Zeitraum von 1933-1945 übernahm das Ministerium konkret? Waren die Einflussnahmen von Erfolg gekrönt? Die Publikation analysiert die seitens des Reichsjustizministeriums vorgenommen Methoden zur Lenkung der Strafjustiz anhand von bisher weitgehend unbeachteten Quellen, um dadurch das Wirken des Reichsjustizministeriums in der Zeit von 1933-1945 zu ergründen. Sie leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zu der nach wie vor unvollständigen juristischen Aufarbeitung.

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