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Entwicklung von Unterrichtskonzepten zur Umsetzung des Altenpflegegesetzes (AltPflG) 01.08.2003

Lernfeld 4.4: Die eigene Gesundheit erhalten und fördern am Beispiel „Stressprävention und Stressbewältigung“
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Projektarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Gesundheitswissenschaften, Note: 1,5, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Lernfeld: 4.4
Durch das neue Altenpflegegesetz und die Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 01.08.2003 ist die Ausbildung der ...
Projektarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,5, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Lernfeld: 4.4 Durch das neue Altenpflegegesetz und die Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 01.08.2003 ist die Ausbildung der Altenpflegeberufe gesetzlich determiniert und im Hinblick auf die zu vermittelnden Lerninhalte jetzt auch bundeseinheitlich geregelt.

„Gesundheitsförderung und Prävention“ sind erstmalig in die Lernfelder für den theoretischen und praktischen Unterricht integriert und damit neuer zentraler Bestandteil der Ausbildung. Jedoch sind Lehr- und Lernmaterialien zu diesen Themen derzeit noch nicht verfügbar.

In unserem Gemeinschaftsprojekt „Entwicklung von Unterrichtskonzepten zur Umsetzung des Altenpflegegesetzes ( AltPflG) 01.08.2003“ haben wir die Notwendigkeit und die Bedeutung sowie die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien exemplarisch an je einem Beispiel verdeutlicht.

Die demografische Entwicklung der Bevölkerung sowie die Veränderung der Familienstrukturen waren ausschlaggebend für die ursprünglich ganz überwiegend sozialpflegerisch ausgerichtete Entstehung des Berufs der Altenpflege. Die Ausbildung bisher wurde über die einzelnen Bundesländer geregelt. Das neue Altenpflegegesetz (AltPflG), welches am 01.08.2003 in Kraft getreten ist, beinhaltet bundeseinheitliche Vorschriften zur Ausbildung in der Altenpflege und löst 16 unterschiedliche Länderregelungen ab. Mit diesem Gesetz wird der sozialpflegerische Beruf der Altenpflege zum Heilberuf. In Abschnitt 2 Ausbildung in der Altenpflege
3 sind die Ausbildungsziele beschrieben, die im theoretischen und praktischem Unterricht vermittelt werden.

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