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Die römische Republik: Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten

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ISBN-13:
9783638198042
Veröffentl:
2003
Seiten:
13
Autor:
Monika Goerke
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Integriertes Proseminar Staatsverfassungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam esnicht nur zu ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Historisches Institut), Veranstaltung: Integriertes Proseminar Staatsverfassungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der römische Staat wurde fast 500 Jahre als Republik regiert. In dieser Zeit kam esnicht nur zu einer großen Blüte kultureller und wirtschaftlicher Leistungen. Es formiertesich auch der immense Macht- und Territorialzuwachs des Reiches: Rom war nichtmehr nur ein auf das Stadtgebiet beschränkter Staat, sondern reifte zur Weltmachtheran. Noch im Jahre 340 v. Chr. bildete das römische Territorium kaum mehr als einender vielen Stadtstaaten Mittelitaliens. Bereits hundert Jahre später hatte Rom seineHerrschaft auf ganz Mittelitalien ausgedehnt, bis zum Jahr 100 v. Chr. umschloß dasReich fast das gesamte Mittelmeer.1 Dieses Referat stellt die Regierungsform derRepublik in vier Kapiteln vor. Sie wird bei Cicero mit den Worten „Est igitur respublica res populi“2, also in der freien Übersetzung mit „Staatsangelegenheiten sindVolksangelegenheiten“ charakterisiert. Diese Worte, die den Eindruck der römischenRepublik als ein demokratisches Staatswesen nahelegen, dienen als Leitfaden desReferats. Dabei wird in Kapitel B zunächst ein kurzer zeitlicher Abriß über dieEntwicklung der römischen Republik von ihren Anfängen bis zum Untergang gegebenbevor in Kapitel C der Staatsaufbau mit seinen tragenden Institutionen vorgestellt wird.Kapitel D beschäftigt sich mit den dem Staat zugrundeliegenden Rechtsprinzipien.Kapitel E stellt eine Abschlußbetrachtung des römischen Gemeinwesens dar, die denobigen Leitsatz aufgreift und die Republik entsprechend beurteilt.1 Cunliffe, Barry (Rom und sein Weltreich, 1979), S. 62 – 63, S. 912 Cicero (De re publica), I, 39

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