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Gesetztexte der frühen Neuzeit

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ISBN-13:
9783638397483
Veröffentl:
2005
Seiten:
18
Autor:
Nils Priewe
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 2+, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Texte der frühen Neuzeit, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Referatsausarbeitung soll einen Überblick über die Entwicklung von ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 2+, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Texte der frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Referatsausarbeitung soll einen Überblick über die Entwicklung von Rechtstexten in und vor der frühen Neuzeit geben und die charakteristischen Veränderungen im Vergleich zum Mittelalter und der Antike aufzeigen. Die frühe Neuzeit bezeichnet die Übergangsphase vom Mittelalter zur Neuzeit, wobei eine klare Abgrenzung nicht möglich ist, da die Übergangsphasen fließend sind. Manche Belege für einen Paradigmenwechsel in Form und Inhalt von Rechtstexten liegen sogar vor dem 12. Jahrhundert und andere stammen aus der Zeit nach dem 13. Jahrhundert.In der frühen Neuzeit steigen die Schriftkenntnisse der deutschen Sprachgemeinschaften an. Ein Beleg dafür ist in der Ausweitung der Textsorten zu erkennen, z.B. durch die Einführung der Prosa in die deutsche Literatur (erster Prosaroman ist der „Lanzelet“), aber auch bei Gesetzestexten. Eike von Repgow verfasst den Sachsenspiegel, eine in Prosa geschriebene Rechtssatzung. Ihm folgen der Schwabenspiegel und der Deutschenspiegel. Der Mainzer Reichslandfrieden von 1235 ist die erste bedeutende Reichsurkunde, die in deutscher Sprache verfasst wird.Der Grad der Verbreitung und Anerkennung von Schriftstücken oder die verbreitete Kenntnis der Schrift lässt sich als Merkmal für die Zivilisationsstufe einer Kultur heranziehen. . „Das Vorhandensein von Urkunden und Briefen ist ein Zeugnis für eine bestimmte Zivilisationsstufe, in der die Verschriftlichung von Maßnahmen des menschlichen Gemeinschaftslebens es ermöglicht, die Situationsgebundenheit des mündlichen sprachlichen Handelns zu überwinden“ (Bernd Steinbauer: Rechtsakt und Sprechakt – Pragmalinguistische Untersuchungen zu deutschsprachigen Urkunden des 13. Jahrhunderts).

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