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Die Gewalt an der Berliner Rütli-Schule aus Sicht des sozialstrukturellen Erklärungsansatzes von Dubet

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ISBN-13:
9783638562621
Veröffentl:
2006
Seiten:
8
Autor:
Stefan Grzesikowski
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 1,0, Universität Potsdam (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Jugendliche Gewalt, 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der vorliegenden Arbeit soll geprüft werden, inwiefern der sozialstrukturelle Erklärungsansatz von Dubet dabei ...
Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 1,0, Universität Potsdam (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Jugendliche Gewalt, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der vorliegenden Arbeit soll geprüft werden, inwiefern der sozialstrukturelle Erklärungsansatz von Dubet dabei helfen kann, die Gewalt an der Berliner Rütli-Schule zu erklären. Dabei wird darauf verzichtet, alle Zusammenhänge und Details des sehr umfangreichen Erklärungsansatzes wiederzugeben. Stattdessen beschränke ich mich auf solche Aspekte des Ansatzes von Dubet, die mir im Zusammenhang mit den Problemen an der Rütli-Schule als besonders wichtig erscheinen. Dies sind vor allem die Aussagen zur sozialen Kontrolle und zur tolerierten Abweichung, zur Bedeutung des sozialen und kulturellen Abstands zwischen Mittelschicht und Unterschicht für das Problem sowie das Paradoxon von Integration und Ausgrenzung. Wichtige Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Dubets Thesen zur Gewaltentstehung auf die Verhältnisse an der Berliner Rütli-Schule ist eine gemeinsame Basis für die Überlegungen. Gemeint ist damit eine zumindest annähernd übereinstimmende Gewaltdefinition. Da man Gewalt sehr unterschiedlich definieren kann, man kann sie zum Beispiel sehr eng auf körperliche Gewalt eingrenzen oder sie aber weiter definieren, indem man viele Formen abweichenden Verhaltens als Form von Gewalt einstuft, macht es wenig Sinn, Thesen zur Gewaltentstehung auf ein konkretes Beispiel anzuwenden, wenn die definitorische Grundlage der Theorie das praktische Beispiel gar nicht als Gewalt im eigentlichen Sinne versteht.

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