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Das Ende eines Unternehmens durch Wirtschaftskriminalität der Unternehmer

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ISBN-13:
9783638568074
Veröffentl:
2006
Seiten:
18
Autor:
Adalbert Rabich
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, , 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Anwachsen der Wirtschaft einerseits und dem Sinken des Vertrauens in ein ethisch hochwertiges menschliches Handeln steigt die Bedeutung kriminellen Handelns. Der Staat reduziert durch den ...
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Anwachsen der Wirtschaft einerseits und dem Sinken des Vertrauens in ein ethisch hochwertiges menschliches Handeln steigt die Bedeutung kriminellen Handelns. Der Staat reduziert durch den Grundsatz „sine lege nulla poena“ die Beurteilung auf eindeutiges Rechtsverletzen. Umso mehr rücken spektakuläre Gerichts-Prozesse die Wirtschaftskriminalität in das Blickfeld von Unternehmensführungen und Wirtschaftsprüfern. Große Strafprozesse weisen Schadenssummen in mehrstelliger Millionen-Größe auf. Bei den Hauptverhandlungen vor großen Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte liegt den Fällen meist hohe Intransparenz sich verändernder Sachverhalte, Schnittstellen, Personen und Zusammenhänge zugrunde. Die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaften mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität laufen daher oft mehrjährig und die Schwächen des Ergebnisses haben erhebliche prozessuale Auseinandersetzungen zur Folge. Manchmal kann für die Feststellung des Unrechtsgehalts „eine adäquate Bestrafung allein deswegen nicht erfolgen, weil für die gebotene Aufklärung derart komplexer Sachverhalte keine ausreichenden justiziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Dem Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts kann im Bereich des überwiegend tatsächlich und rechtlich schwierigen Wirtschafts- und Steuerstrafrechts nur durch eine spürbare Stärkung der Justiz in diesem Bereich Rechnung getragen werden.“2 Mit der steigenden Verwickeltheit der Abhängigkeitsfunktionen in einem Unternehmen mit mehreren vertikalen und horizontalen Unternehmensteilen und Betrieben nehmen auch die Anforderungen an die Sachkunde der Beteiligten des Prozesses zu, wobei „Schöffinnen und Schöffen im Strafprozess nicht über strafrechtliche oder kriminologische Vorkenntnisse verfügen. Sie sollen vielmehr allein ihre Lebenserfahrung und die sozialen Dimensionen aus ihrem beruflichen und sozialen Umfeld vermitteln und so zur Bürgernähe der Rechtsprechung beitragen.“3 Ein Prozessbeobachter kann den Inhalt und Wahrheitsgehalt nicht erfassen, wenn die mündlichen Aussagen, die relevanten Akten und Anträge der Verteidigung nicht nachlesbar sind, im Gerichtssaal ein dem Stand der heutigen Präsentationstechnik unüblicher Zustand4 herrscht. Dabei sind Zeugenaussagen bei weiten Zeitabständen zum Ereignis von über 10 Jahren erinnerungsgetrübt und der Beweiskraft des wissenschaftlichen Analyse der Vorgänge und der Zusammenhänge ohnehin unterlegen.

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