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Strategien am Arbeitsmarkt

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,5, Johannes Kepler Universität Linz, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Abstract zu
Strategien am Arbeitsmarkt

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik ist im Wesentlichen durch zwei Strategien ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,5, Johannes Kepler Universität Linz, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Abstract zuStrategien am Arbeitsmarkt

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik ist im Wesentlichen durch zwei Strategien gekennzeichnet: Aktivierung und Restriktion. Aktivierung bedeutet nicht nur den Ausbau zahlreicher bestehender Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die Durchführung und Entwicklung von diversen Programmen. Bei Restriktion handelt es sich dabei, dass durch Sanktionen und dem Druck, die Selbstaktivierung der Arbeitslosen, somit zur Verringerung von Arbeitslosigkeit und zur Reduzierung der anfallenden Kosten beitragen soll. Es sollte zu Beginn erwähnt werden, dass die Arbeitsmarktpolitik in Österreich maßgeblich durch die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union geprägt ist.
Ausgangspunkt für die Strategie der Aktivierung ist ein politischer Konsens darüber, dass ein aktives Dasein für Arbeitslose besser ist, als der alleinige Bezug von passiven Leistungen. Österreich hat in der Planungsperiode bis 2002 eine Reihe von Zielen formulier.
Einige dieser Ziele werden im Folgenden durch diverse Programme genauer betrachtet.
Mit der schrittweisen Umsetzung der Hartz-Vorschläge wurde auch die Kritik an den Modulen aber auch an deren Umsetzung laut. Dass Mängel vorhanden sind bestätigt auch der Bundesrechnungshof.

Kernstück der Arbeitsmarktreformen ist das Konzept „Fördern und Fordern“. In der Umsetzung zeigen sich unerwartete Schwierigkeiten. Nicht nur fehlt es ganz offensichtlich an geeigneten Arbeitsplätzen; auch das Wissen über die von den Maßnahmen betroffenen Personengruppen erweist sich als defizitär. Dies stellt auch der Bundesrechnungshof fest. Im Durchschnitt warteten die Arbeitsuchenden drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch, in dem die beruflichen Stärken und Schwächen herausgearbeitet werden sollen. Eingliederungsvereinbarungen, zu deren Abschluss Grundsicherungsstellen und Hilfebedürftige verpflichtet sind, wurden durchschnittlich erst nach vier Monaten und in etwa der Hälfte der geprüften Fälle überhaupt nicht getroffen.

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