Kopftuch und Schulunterricht

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56 g
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210x148x3 mm
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Grundrechte: Aktuelle Rechtssprechung, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Der Verfasser dieser Arbeit stellt die Aussagen des "Kruzifixbeschlusses" denen des "Kopftuchurteils" gegenüber, und bewertet die so zu Tage getretenen Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Widersprüche anhand von Rechtssprechung und Stimmen der Literatur. Die Arbeit kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass einer Lehrerin das Tragen des islamischen Kopftuches nicht gestattet werden kann. , Abstract: Das Vorhandensein religiöser Symbole im schulischen Raum stellte das Bundesverfassungsgericht zweimal innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit vor die Aufgabe, zur Zulässigkeit solcher Symbolik Stellung zu beziehen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes fällte im Jahre 2003 am 24. September das viel beachtete und gleichsam heftig diskutierte Kopftuchurteil . Hierin ging es um die Frage, ob eine Lehrerin mit Kopftuch in einer staatlichen Schule unterrichten dürfe. Im Jahre 1995 sah sich der Erste Senat mit der Frage nach der Zulässigkeit der Anbringung von Kruzifixen in Unterrichtsräumen einer staatlichen Schule konfrontiert. Hier kam es am 16. Mai 1995 zu dem ebenfalls recht kontrovers debattierten Kruzifixbeschluss des Gerichtes.
Um Orientierung in diesen Themenkomplexen zu bieten, stellt diese Arbeit eingangs die den jeweiligen Senatsbeschlüssen zugrunde liegenden Problematiken und Verfahrensgänge in Kürze dar.
Sodann werden die Ausführungen der Senate zu den einzelnen Grundrechten systematisch gegenübergestellt um aufzuzeigen, welche Gemeinsamkeiten, Unterschiede aber auch Widersprüche es in den zu behandelnden Beschlüssen gibt und sogleich anhand von Rechtssprechung und Literatur durch den Verfasser bewertet.
Schließlich wird das Ergebnis dieser Wertungen zusammenfassend dargestellt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass einer Lehrerin das Tragen eines religiös motivierten Kopftuches im Unterricht von Verfassungs wegen nicht gestattet werden kann.

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